Dr. Fritz Bauer


Symbolbild für einen Dr. Fritz Bauer Platz

Credits Bild: Mit Hilfe von KI erstellt

Interfraktioneller Antrag: Ein würdigendes Gedenken für Dr. Fritz Bauer

Dr. Fritz Bauer, 1903 in Stuttgart geboren, als Sozialdemokrat jüdischer Herkunft in der NS-Zeit verfolgt, ab 1956 als Generalstaatsanwalt in Hessen eine prägende Persönlichkeit der deutschen Nachkriegsgeschichte, hat bislang in seiner Heimatstadt keine seinen Verdiensten angemessene Würdigung erfahren. Das Gedenken an einen der größten Söhne Stuttgarts beschränkt sich auf die 2010 erfolgte Umbenennung einer Anliegerstraße in Sillenbuch, die 2024 errichtete Gedenkstele gegenüber seinem Geburtshaus in der Wiederholdstraße 10 sowie die Verleihung des Fritz-Bauer-Preises für soziales Engagement in der Schulgemeinschaft des Eberhard-Ludwig-Gymnasium.

Dr. Fritz Bauer brachte nach 1945, trotz erbitterten Widerstands in Politik und Justiz, das Grauen von Auschwitz und die Euthanasie-Verbrechen des Hitlerfaschismus vor Gericht. Damit machte er das industrielle Morden der NS-Schergen für die Öffentlichkeit sichtbar. Durch seinen Mut erfuhren viele Opfer des NS-Unrechtsstaates Gerechtigkeit.

Auch sein Beitrag zum rechtswissenschaftlichen Diskurs und der Bruch mit der autoritären, inhumanen Vergeltungslogik von Freislers NS-Strafrecht prägten die junge Bundesrepublik nachhaltig. Dr. Bauers Plädoyer für eine „Humanisierung der Rechtsordnung“, für Resozialisierung und die Wahrung der Menschenwürde in Strafrecht und Vollzug, wirkt bis heute in unserem demokratischen Rechtsstaat nach.

Noch zu wenig bekannt ist, dass Dr. Bauer bereits in den 1950er-Jahren zu den Ersten zählte, die sich gegen die Bestrafung einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen erwachsenen Männern aussprachen. Dass er als hoher Staatsbeamter für die Abschaffung des § 175 StGB eintrat, war ein mutiger Tabubruch. Angesichts der Tatsache, dass in Stuttgart nach 1945 die Verfolgung homosexueller Männer besonders intensiv fortgesetzt wurde (*), trägt die Stadt eine besondere Verantwortung, Dr. Bauers diesbezügliches Engagement zu würdigen.

Auf diese bis heute unzureichend erinnerte Geschichte machte zuletzt die Petition „Ehrenbürgerschaft für Fritz Bauer – auch als Vorkämpfer gegen das § 175-Unrecht“ (**) aufmerksam. Über 2.000 Menschen, darunter mehr als 200 Schüler*innen des Wagenburg-Gymnasiums, übergaben im Januar ihre Unterschriften an die Stadt Stuttgart und forderten, Dr. Fritz Bauer die verdiente Anerkennung zukommen zu lassen.

Nach § 22 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist die Verleihung des Ehrenbürgerrechts geregelt. Die vorherrschende Rechtsauffassung geht jedoch davon aus, dass eine posthume Verleihung der Ehrenbürgerwürde – da es sich um eine reine Ehrenbezeichnung und ein Persönlichkeitsrecht handelt – nicht möglich ist.

Die Antragsteller möchten dem starken Wunsch der Bürgerschaft nach einer angemessenen Würdigung der herausragenden Verdienste Dr. Fritz Bauers nachkommen und schlagen daher die Einführung einer neuen, dem Ehrenbürgerrecht gleichrangigen Form der posthumen Ehrung für demokratisches Engagement vor, die im Stadtrecht zu verankern ist. Die Person Dr. Fritz Bauers soll hierfür den Anstoß geben.

Darüber hinaus halten die Antragsteller die Benennung eines öffentlichen Platzes für wünschenswert, möglichst in räumlicher Nähe zum damaligen Amtsgericht, an dem er zuletzt als Richter tätig war und von der Politischen Polizei des NS-Staates am 24. März 1933 verhaftet und in das erste Konzentrationslager Württembergs auf dem Heuberg verschleppt wurde.

Wir beantragen:

1.) Die Landeshauptstadt Stuttgart ermöglicht zeitnah eine postume Ehrung für herausragendes gesellschaftliches und insbesondere demokratisches Engagement. Diese Ehrung soll in ihrer politischen Wertigkeit dem Ehrenbürgerrecht (§ 22 GemO) möglichst nahekommen, etwa durch die Möglichkeit einer postumen Verleihung der Bürgermedaille. Hierfür sind ein besonders würdiger Rahmen, strenge Voraussetzungen und eine große Exklusivität vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzungsregelung für das Stadtrecht auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

2.) Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage dieser neuen Möglichkeit der posthumen Ehrung eine Beschlussvorlage zur Würdigung des Engagements von Dr. Fritz Bauer.

3.) Die Verwaltung ersucht das Land Baden-Württemberg darum, im Zuge der laufenden Planungen im Gerichtsviertel einen öffentlichen Platz zu realisieren, um diesen nach Dr. Fritz Bauer benennen zu können.

Antragssteller: Jürgen Sauer / Bianka Durst

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (53,5 KiB)

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