Flüchtlinge

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Antrag: Flüchtlingsunterbringung in Stuttgart – Bestandsaufnahme und weitere Perspektiven
Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen zeigt: Der Kurswechsel in der Migrationspolitik wirkt. Eine restriktivere Politik des Bundes, für die sich die CDU seit Jahren eingesetzt hat, entlastet Länder und Kommunen spürbar. Auch Stuttgart profitiert davon unmittelbar.
Lebten zeitweise um die 10.000 Flüchtlinge in städtischen Unterkünften, waren es im April 2026 noch rund 8.000. Bis Ende des Jahres rechnet die Stadt nur noch mit rund 7.000 Personen. Für uns ist deshalb klar: Wenn die Zahlen dauerhaft sinken, müssen auch die Planungen angepasst werden. Ein einmal geplanter Standort ist kein Selbstzweck. Nicht mehr benötigte Unterkünfte dürfen nicht einfach weitergebaut werden.
Genau das haben wir bei der Flüchtlingstranche 6 eingefordert. Auf Initiative der CDU-Gemeinderatsfraktion wurde sie in ihrer ursprünglich vorgesehenen Form abmoderiert. Im Raum steht aktuell nur noch das Kinobauer-Areal in Untertürkheim. Doch auch dort muss angesichts der deutlich veränderten Lage geprüft werden, ob dort eine Flüchtlingsunterkunft noch benötigt wird. Das Areal bietet wichtige Perspektiven für den Stadtbezirk – etwa für Schulentwicklung, junge Menschen oder Wohnen, vielleicht gerade auch für Stduenten. Eine wertvolle Fläche darf nicht auf Basis überholter Bedarfsprognosen langfristig blockiert werden.
Genauso erwarten wir einen klaren Sachstand zur noch nicht vollständig umgesetzten Flüchtlingstranche 5. Diese Planungen stammen aus einer Zeit deutlich höherer Zugangszahlen. Wenn die Zahl der untergebrachten Flüchtlinge konstant weiter sinkt, muss jeder Standort neu bewertet werden. Das gilt insbesondere für die noch in Planung befindliche Unterkunft beim Stadtbad Bad Cannstatt.
Nach unserem Kenntnisstand plant die Verwaltung deutlich überdimensionierte Pufferkapazitäten für mögliche neue Krisen ein. Eine dauerhaft zu groß bemessene Unterbringungsstruktur auf Vorrat ist dem Steuerzahler jedoch unabhängig von der Haushaltslage nicht vermittelbar. Maßstab für die weitere Planung muss deshalb der tatsächliche Bedarf sein.
Gerade für Stuttgart ist das auch eine Frage solider Haushaltspolitik. Jeder nicht mehr notwendige Neubau oder Bestandsbau spart Investitions- beziehungsweise Folgekosten. Gleichzeitig können Flächen wieder für Schulen, Jugendangebote, Wohnungsbau oder andere kommunale Aufgaben genutzt werden.
Ebenso brauchen wir endlich Transparenz bei den Flüchtlingskosten: Welche Spitzabrechnungen mit dem Land sind abgeschlossen, welche noch offen, welche Erstattungen stehen noch aus und bei welchen Aufwendungen ist keine vollständige Rückzahlung mehr zu erwarten?
Auch das Land Baden-Württemberg ist in der Pflicht. Die Auslastung der Erstaufnahmeplätze auf Landesebene liegt derzeit bei nur rund 50 Prozent. Bevor weitere Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt und dort neue Unterkünfte geschaffen werden, erwarten wir deshalb, dass vorhandene Kapazitäten zunächst konsequent genutzt werden. Gleichzeitig verfolgt die neue Landesregierung selbst das Ziel, Asylverfahren stärker bereits in der Erstaufnahme abzuschließen und möglichst nur Personen mit Bleibeperspektive auf die Kommunen weiterzuverteilen. Diesen Ansatz gilt es jetzt konsequent umzusetzen: Erst vorhandene Kapazitäten ausschöpfen, dann weitere Belastungen auf Städte und Gemeinden verlagern.
Wir wollen deshalb einen vollständigen Überblick über Belegungszahlen, Prognosen, den Stand der Tranchen 5 und 6, freie Kapazitäten, Projektkosten und offene Landeserstattungen. Für uns gilt ein einfacher Grundsatz: Wenn sich die Lage verändert, muss sich auch die Planung verändern. Sinkende Flüchtlingszahlen müssen jetzt dazu führen, unnötige Projekte zu stoppen, Stadtteile zu entlasten, Flächen freizugeben und den städtischen Haushalt zu schonen.
Wir beantragen einen Bericht der Verwaltung im zuständigen Ausschuss noch im Jahr 2026 zu folgenden Punkten:
1.) Wie haben sich die Zahl der in Stuttgart untergebrachten Flüchtlinge (vorläufige Unterbringung und Anschlussunterbringung), die monatlichen Zu- und Abgänge sowie die Auslastung der vorhandenen Unterbringungskapazitäten im Jahr 2026 entwickelt und mit welcher Entwicklung rechnet die Verwaltung für 2027 und darüber hinaus?
2.) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand sämtlicher noch nicht abgeschlossener Standorte der Flüchtlingstranche 5? Welche Projekte befinden sich bereits im Bau beziehungsweise in verbindlicher Umsetzung, welche können angesichts der deutlich gesunkenen Unterbringungszahlen noch einmal auf ihre Notwendigkeit überprüft, zurückgestellt oder aufgegeben werden und welche finanziellen Auswirkungen wären damit jeweils verbunden?
3.) Wie ist der aktuelle Sachstand zur Flüchtlingstranche 6 bzw. dem Kinobauer-Areal in Untertürkheim? Hält die Verwaltung dort angesichts der aktuellen und prognostizierten Flüchtlingszahlen weiterhin eine Unterkunft für erforderlich und welche alternativen Nutzungen des Areals werden geprüft?
4.) Mit welchen Pufferkapazitäten plant die Verwaltung derzeit, auf welcher Grundlage und anhand welcher Annahmen beziehungsweise Szenarien werden diese bemessen, in welchem Umfang sind sie bereits vorhanden beziehungsweise sollen noch zusätzlich aufgebaut werden und welche Investitions- und laufenden Kosten entstehen hierfür? Beteiligt sich das Land Baden-Württemberg finanziell am Aufbau oder an der Vorhaltung solcher Pufferkapazitäten, und wenn ja, in welcher Höhe?
5.) Wie bewertet die Verwaltung die derzeitige Auslastung der Erstaufnahmeplätze auf Landesebene und welche Auswirkungen hat diese auf die weiteren Zuweisungen nach Stuttgart? Setzt sich die Landeshauptstadt gegenüber dem Land dafür ein, vorhandene Kapazitäten zunächst konsequent auszuschöpfen und Asylverfahren verstärkt bereits in der Erstaufnahme abzuschließen, bevor weitere Belastungen auf die Kommunen verlagert werden?
6.) Wie stellt sich der aktuelle finanzielle Sachstand der Flüchtlingsunterbringung dar? Welche Spitzabrechnungen und Erstattungen des Landes sind abgeschlossen, welche Beträge stehen noch aus und bei welchen Aufwendungen ist nach derzeitiger Einschätzung keine vollständige Erstattung zu erwarten? Wie hoch ist der Kostendeckungsgrad für die Landeshauptstadt Stuttgart, getrennt nach vorläufiger Unterbringung und Anschlussunterbringung?
Antragssteller: Alexander Kotz / Nicole Porsch / Klaus Wenk / Dr. Markus Reiners
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