Änderungsantrag Parken
Parkgebührensatzung

Interfraktioneller Antrag: Änderungsantrag zur Vorlage 0055/2026 BV „Neufassung der Parkgebührensatzung sowie Änderung der städtischen Entgeltordnung für bewirtschaftete Parkierungs-einrichtungen“
Die in der Vorlage vorgeschlagenen Preissteigerungen gehen zu weit. In einer Halbierung der erfolgreichen „Brötchentaste“ und der de facto Abschaffung des Abendtarifs in drei wichtigen Parkhäusern, den man dann nur noch Nachttarif nennen könnte, sehen wir einen Paradigmenwechsel statt einer maßvollen Anpassung, wie sie bisher im Haushaltskonsolidierungsprozess umgesetzt wurde. Die vorgeschlagene Erhöhung bedeutet deutliche Mehrbelastungen für Stuttgarter Bürger und Gäste, woraus erhebliche Einbußen für das lokale Gewerbe folgen werden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage in Baden-Württemberg und der Region Stuttgart dürfen wir keine zusätzlichen Standortnachteile schaffen bzw. noch verschärfen. Stark steigende Parkgebühren führen zu weniger Kaufkraft, begünstigen die Verlagerung in den Online-Handel und treffen vor allem die kleinen Lokale in den Außenstadtbezirken. Die Steigerung der Parkgebühren muss aktuell deshalb so gering wie möglich und einheitlich ausfallen.
Wir beantragen:
1.) Die „Brötchentaste“ als wichtiges Instrument zur Stärkung des Einzelhandels und kleiner Betriebe muss in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.
2.) Der Abendtarif in den genannten Parkhäusern muss weiterhin mit dem typischem Mobilitäts- und Ausgehverhalten, also etwa dem Abendessen in einem Restaurant in der Innenstadt, einhergehen und deshalb bei 18 Uhr beibehalten werden.
3.) Die Steigerung der Parkgebühren soll auf 10% gedeckelt werden.
Antragssteller: Alexander Kotz / Dr. Carl-Christian Vetter / Nicole Porsch
Hashtags: #brötchentaste #parken #einzelhandel #abendtarif #JetztHandeln #politik #cdu #StuttgartCity #benztown #stuttgart