Aus- und Fortbildung
Feuerwehr
Interfraktioneller Antrag: Kauf des Geländes an der Sigmaringer Straße zeitnah abschließen und Feuerwehr Aus- und Fortbildungszentrum zur Verfügung stellen
Bereits im Juli vergangenen Jahres hat die FDP-Fraktion erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen, ein Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) für die Feuerwehr auf Stuttgarter Gemarkung zu realisieren. Das Gelände in der Sigmaringer Straße eignet sich bezüglich Größe und Lage unseres Erachtens optimal, um ein solches AFZ in unmittelbarer Nähe zur Feuerwache 5 zu realisieren. Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat am 26.07.2023 der Verwaltung geschlossen den klaren Auftrag erteilt, mit der Grundstückseigentümerin EnBW in Verhandlungen zum Erwerb ihres Grundstücks an der Sigmaringer Straße in Möhringen einzutreten.
Im März diesen Jahres forderten mehrere Fraktionen in Anträgen die Verwaltung zudem zur zeitnahen Berichterstattung über den aktuellen Stand der Verhandlungen sowie dem baldigen Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung mit der EnBW auf. Nach damaligen Informationen wollte die EnBW den Verkauf des Geländes bis zum Herbst 2024 abwickeln. Zudem wurde in mehreren Anträgen fraktionsübergreifend der Kauf des Grundstücks gefordert.
Seit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses sind somit beinahe eineinhalb Jahre vergangen, ohne, dass dem Gemeinderat ein tragfähiges Vertragsergebnis vorliegt.
Für die antragstellenden Fraktionen stellt sich nun erneut die Frage: Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen der Stadt Stuttgart und der EnBW?
Wir fragen daher, mit Bitte um Berichterstattung im VA am 18.12.2024, an:
1.) Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlung mit der EnBW und konnte bereits ein konkretes Ergebnis mit der EnBW erzielt werden?
2.) Inwiefern ist es zutreffend, dass bisher keine Einigung beim Verkaufspreis zwischen der Landeshauptstadt und der Grundstückseigentümerin erzielt werden konnte?
3.) Wie hoch fällt der Wert des genannten Grundstücks laut Gutachten der Stadt Stuttgart aus?
4.) Welcher aktuelle Verkaufspreis seitens der EnBW liegt der Verwaltung für das genannte Grundstück vor?
5.) Bis wann rechnet die Verwaltung mit dem Abschluss der Verkaufsverhandlungen mit der EnBW?
Antragssteller: Dr. Markus Reiners / Alexander Kotz
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