Bevölkerungsschutz
Hybride Bedrohungen
Credits Bild: Mit Hilfe von KI erstellt
Interfraktioneller Antrag: Hybride Bedrohungen im 21. Jahrhundert – Stuttgarts Rolle in der nationalen Resilienz
Angesichts der sich zuspitzenden sicherheitspolitischen Lage in Europa, insbesondere infolge des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit verbundenen hybriden Bedrohungslagen für die Staaten des westlichen Bündnisses, gewinnt der Schutz der Zivilbevölkerung auch auf kommunaler Ebene zunehmend an Bedeutung. Stuttgart als bedeutender urbaner Ballungsraum mit kritischer Infrastruktur, hoher industrieller Wertschöpfung und dichter Bevölkerungsstruktur steht dabei in besonderer Verantwortung, seine Resilienz gegenüber äußeren Bedrohungen gezielt zu stärken.
Im Rahmen des von der Bundeswehr vorgelegten „Operationsplans Deutschland“ zur Landes- und Bündnisverteidigung wird auch den Kommunen eine tragende Rolle bei der zivil-militärischen Zusammenarbeit und der Absicherung der Heimatschutzfähigkeit zugewiesen. Die Anforderungen an Städte wie Stuttgart betreffen dabei unter anderem logistische Bereitstellungsräume, Kommunikationssicherheit, Schutz kritischer Infrastruktur und Abstimmungsmechanismen mit zivilen Katastrophenschutzstrukturen. Es ist deshalb zentral, dass die Stadtverwaltung eine aktive Position im Rahmen dieses sicherheitspolitischen Rahmens einnimmt und konkrete Beiträge zur Umsetzung des Operationsplans entwickelt.
Es zeigt sich, dass innerhalb der Bevölkerung bislang nur ein unzureichendes Bewusstsein für die Notwendigkeit individueller und gemeinschaftlicher Vorsorgemaßnahmen im Falle von Krisen, militärischen Eskalationen oder Ausfällen kritischer Infrastruktur vorhanden ist. Gerade angesichts zunehmender Szenarien hybrider Kriegsführung – etwa durch gezielte Desinformation, Cyberangriffe oder die Störung öffentlicher Versorgungssysteme – ist ein koordinierter und vorausschauender Ausbau des Zivilschutzes dringend geboten. Dieser muss sowohl auf struktureller als auch auf kommunikativer Ebene erfolgen.
Wir fordern die Stadtverwaltung daher auf, gemeinsam mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden sowie den Hilfs- und Katastrophenschutzorganisationen ein umfassendes Konzept zur Stärkung des Zivilschutzes in Stuttgart zu erarbeiten. Ziel ist es, bestehende Schutzstrukturen – wie etwa Notunterkünfte, Schutzräume, Warnsysteme und Kommunikationsketten – hinsichtlich ihrer Funktionalität und Kapazitäten zu überprüfen, weiterzuentwickeln und nachhaltig zu modernisieren. Parallel dazu sollen gezielte Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt werden, um die Bevölkerung in Stuttgart stärker für Fragen der zivilen Vorsorge zu sensibilisieren und sie konkret auf potenzielle Krisenlagen vorzubereiten.
Es ist unerlässlich, dass der Bevölkerungsschutz wieder als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Die Resilienz unserer Stadt beginnt nicht erst im Verteidigungsfall, sondern mit der alltäglichen Bereitschaft, informiert, vorbereitet und gemeinsam handlungsfähig zu sein.
Wir bitten um einen Bericht zu den nachstehenden Fragen im Verwaltungsausschuss, der spätestens vor Beginn der Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 vorgelegt wird:
1.) Wie gestaltet sich der aktuelle Austausch der Stadt Stuttgart mit der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem „Operationsplan Deutschland“, welche der dabei formulierten Anforderungen der Bundeswehr an kommunale Stellen sieht die Stadtverwaltung bereits als erfüllt an, und welche konkreten Maßnahmen sind vonseiten der Verwaltung künftig vorgesehen, um die Umsetzung des Plans im Rahmen ihrer Zuständigkeit aktiv zu unterstützen?
2.) Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Informations- und Werbeaktivitäten der Bundeswehr an Stuttgarter Schulen zur Gewinnung von Freiwilligen für den Wehrdienst bzw. eine militärische Laufbahn, und welche Entwicklungen oder Planungen sind vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Zielsetzung einer stärkeren Verteidigungsfähigkeit Deutschlands absehbar oder bereits in Vorbereitung?
3.) Verfügt die Stadt Stuttgart über eine aktuelle Gefährdungsbewertung, die gezielt auch hybride Bedrohungen wie Desinformationskampagnen, kritische Infrastrukturausfälle und Versorgungsengpässe in den Blick nimmt?
4.) Ist ein ressortübergreifendes kommunales Konzept zur Zivilverteidigung und Katastrophenvorsorge in Arbeit oder bereits in der Umsetzung? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan zur Fertigstellung aus?
5.) Welche Schutzkonzepte bestehen auf kommunaler Ebene zur Absicherung kritischer Infrastrukturen in Stuttgart gegen Cyberangriffe und digitale Sabotage?
6.) Wie ist die derzeitige Einsatz- und Abstimmungsfähigkeit zwischen kommunalen Einrichtungen und übergeordneten Akteuren wie THW, Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr im Falle hybrider Bedrohungslagen organisiert?
7.) Ist die Stadt Stuttgart aus Sicht der Verwaltung derzeit ausreichend aufgestellt, was die Zahl, Ausstattung und Betriebsfähigkeit ihrer Notunterkünfte und Schutzräume betrifft – insbesondere mit Blick auf mögliche Großschadenslagen wie längere Blackouts oder militärische Bedrohungslagen?
8.) Wie hat die Landeshauptstadt in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Bevölkerung im Krisenfall zuverlässig gewarnt werden kann – etwa durch moderne Sirenen, Cell Broadcast oder digitale Warnmittel – und wo bestehen dabei noch Lücken?
9.) Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Stadt, um die Bevölkerung für Fragen der individuellen Krisenvorsorge und des Zivilschutzes zu sensibilisieren, und sind in diesem Zusammenhang auch stadtweite Informationskampagnen – etwa in Form von Veranstaltungen, Printmaterialien oder digitalen Angeboten – geplant oder bereits umgesetzt?
10.) Wie stellt die Stadt sicher, dass vulnerable Gruppen – etwa ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Personen mit geringen Deutschkenntnissen – in Krisenlagen frühzeitig und angemessen erreicht und geschützt werden?
11.) Plant die Stadt Stuttgart im Rahmen des kommenden Doppelhaushalts 2026/2027 finanzielle Mittel für den gezielten Ausbau oder die Modernisierung des Zivilschutzes bereitzustellen, und falls ja, in welcher Höhe und für welche konkreten Maßnahmen sind diese vorgesehen?
Antragssteller: Alexander Kotz / Dr. Carl-Christian Vetter / Dr. Markus Reiners
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