Bismarckplatz
Erinnerungskultur
Amtsblatt: 07/2023
Geschichte lässt sich nicht umbenennen!
In den vergangenen Jahren hat bundesweit die gesellschaftliche Diskussion über Straßen- und Platznamen zugenommen, die Anlass zu Bedenken geben.
So gibt es zum Beispiel im Stuttgarter Westen eine Initiative, die sich dafür einsetzt, dass der Bismarckplatz im Herzen des Stadtbezirks zum "Betty-Rosenfeld-Platz" umbenannt werden soll. Wir als CDU-Fraktion sind gegen eine solche Umbenennung und das aus folgenden Gründen:
Erstens haben Straßen- und Platznamen nicht nur eine Ordnungs- und Orientierungsfunktion, sondern sind Teil des "kollektiven Gedächtnisses" einer Gesellschaft – und damit wesentlicher Bestandteil der Erinnerungskultur. Die Benennung spiegelt dabei immer die gesellschaftlichen Verhältnisse und Ansichten zu einer Persönlichkeit oder Ereignis in einer bestimmten Epoche wider. Dies gilt es solange zu akzeptieren, bis bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wie zum Beispiel gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Umbenennung einer Straße oder eines öffentlichen Platzes aufgrund eines Verstoßes gegen die Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung empfehlen.
Zweitens halten wir grundsätzlich eine Umbenennung wie auch das Entfernen von Denkmälern nicht für den richtigen Weg, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, denn dies führt letztlich zum "Vergessen von Geschichte". Es ist vielmehr wichtig, sich intensiv mit der Geschichte und den historischen Persönlichkeiten zu beschäftigen, um sie auch kritisch reflektieren zu können. Dafür könnte sich anbieten, bestehende Straßen- oder Platznamen wie im Fall des Bismarckplatzes mit Hinweisschildern und Tafeln zu versehen, die eine kritische Auseinandersetzung möglich machen.
Abschließend sind wir der Meinung, dass die Beurteilung von Geschichtsschreibung sachlich erfolgen muss und keine Spielwiese für Politikerinnen und Politiker sein sollte – insbesondere bei der Frage von Straßen- und Platznamen. Unserer Ansicht nach muss die Entscheidung über Änderungen dieser Art durch einen breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden, der zum einen auf den Erkenntnissen eines wissenschaftlichen Gremiums beruhen muss und zum anderen von der Mehrheit der Stadtgesellschaft Unterstützung erfahren sollte.
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