Drogenautomat


Die Stadt muss handeln!

Antrag: Drogenautomaten im Visier: Die Stadt muss handeln!

Der Drogenverkauf über Automaten scheint ein schnell wachsender Markt zu sein, der sich mindestens in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Die Bundesregierung hat nicht nur mit der Legalisierung von Cannabis durch das Cannabisgesetz (CanG) eine unschätzbare Werbekampagne für Drogen ermöglicht, sondern durch die Umsetzung den Schwarzmarkt eher angeheizt als ausgetrocknet. Zudem kommt sie mit dem Verbot neuer synthetischer Drogen nicht hinterher.

Bis vor Kurzem gab es am Rotebühlplatz in Stuttgart-Mitte einen Automaten, an dem legal chemisch verändertes LSD (1D-LSD) verkauft wurde. Glücklicherweise ist dieser Stoff inzwischen verboten und der Automat vom Rotebühlplatz entfernt worden. Doch die Szene entwickelt ständig neue Produkte. Vor einem Monat wurde auch der Verkauf von Hexahydrocannabinol (HHC) untersagt, einer Substanz, die in Stuttgart ebenfalls an vielen Automatenstandorten angeboten wurde – und möglicherweise noch immer wird.

Doch bereits jetzt gibt es ein wirksameres Ersatzprodukt: 10-OH-HHC, das beispielsweise gegenüber der Polizeistation in der Theodor-Heuss-Straße in einem Automaten im Außenbereich einer Shisha-Bar verkauft wird. In unmittelbarer Nähe befinden sich nicht nur Schulen, sondern auch viele feiernde Jugendliche, was den Jugendschutz fragwürdig erscheinen lässt. Zudem vermittelt die Tatsache, dass diese Drogen frei über Automaten erhältlich sind, vor allem jugendlichen Konsumenten eine völlig falsche Harmlosigkeit. Über Google Maps lassen sich zahlreiche weitere Automatenstandorte im Stadtgebiet finden. Aus unserer Sicht muss die Stadtverwaltung diesen „Graubereich“ des Drogenverkaufs klar aufdecken und eindämmen.

Wir beantragen schnellstmöglich einen mündlichen Bericht zu folgenden Fragen im zuständigen Ausschuss:

1. Ist der Stadtverwaltung das neue Phänomen des Verkaufs von Drogen – ob legal oder illegal – an Automaten bekannt? Inwiefern werden hierzu Kontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt oder Baurechtsamt durchgeführt?

2. Ist es zulässig, einen Automaten einfach auf der gepachteten Außengastronomiefläche aufzustellen?

Antragssteller: Klaus Wenk / Beate Bulle-Schmid / Dr. Markus Reiners

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (204,7 KiB)

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