Eisenbahngesetz
Stadt muss eine Klage in Erwägung ziehen
Amtsblatt 21/2024
Eisenbahngesetz ist eine Farce
Stuttgart steht vor einer enormen Herausforderung: Die Wohnungsnot in der Landeshauptstadt und die in diesem Bereich begrenzten Entwicklungsmöglichkeiten sind seit Jahren ein drängendes Problem. Um diesem entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat beschlossen, dass nach der Fertigstellung von Stuttgart21 der neue Stadtteil Rosenstein auf den dann nicht mehr benötigten Gleisflächen entstehen soll. Über 5.000 Wohnungen sollen dann gebaut werden und rund 15.000 Menschen ein neues Zuhause finden. Leider steht dieses zukunftsweisende Vorhaben nun auf der Kippe.
Der Grund dafür ist die jüngste Novellierung des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes durch die Ampelregierung. Laut der Neuregelung dürfen bestehende Gleisflächen, die ab sofort von übergeordnetem Interesse sind, nicht zurückgebaut werden. Die Änderung trifft das elementare Zukunftsprojekt Stuttgarts empfindlich, da die Gleisflächen, auf denen der neue Stadtteil geplant ist, von der Regelung betroffen sind.
Ebenso wie unser Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sieht die CDU-Fraktion in der Novellierung des Eisenbahngesetzes einen Verstoß gegen das Grundgesetz, das den Kommunen Selbstverwaltung zusichert. "Es kann nicht sein, dass ein so elementares Projekt, das die Wohnungsnot in unserer Stadt erheblich lindern könnte, durch eine unüberlegte Gesetzgebung verhindert wird", so unser Fraktionsvorsitzende Alexander Kotz.
Es bedarf einer umgehenden Änderung des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Die CDU-Fraktion erwartet, dass der Bund die Interessen der Kommunen und die dringenden Bedürfnisse der Bürger ernst nimmt. "Es steht außer Frage, dass die Bereitstellung von Wohnraum in einer Stadt wie Stuttgart von übergeordnetem Interesse ist. Die Novellierung des Gesetzes ignoriert die Realität in den Städten und muss dringend korrigiert werden", betont Kotz.
Einmal mehr zeigt die Diskussion um die Novellierung des Paragrafen 23, dass eine engere Abstimmung zwischen Bund und Kommunen wünschenswert wäre. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung auf die Forderungen aus Stuttgart reagieren wird. Alexander Kotz hält für die CDU-Fraktion abschließend fest: „Sollte keine Abänderung des Paragrafen stattfinden, muss die Landeshauptstadt gegen dieses Gesetz klagen. Die Ampelregierung hat zuletzt häufig gezeigt, dass sie es mit verfassungskonformen Gesetzen nicht genau nimmt.“
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