Elterngeld


Auswirkungen

Antrag: Sparen beim Elterngeld! Was bedeuten die Ampelpläne für die Stuttgarter Familienpolitik?

Im neuen Haushaltsentwurf der Bundesregierung ist die Streichung des Elterngeldesfür Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 150.000 Euro vorgesehen. Nach bisherigen Informationen des Bundesministeriums sind davon rund 60.000 Personen betroffen, das sind ca. 4 % der bisherigen Bezieher. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hingegen schätzt die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich höher ein und geht von 435 000 Paaren mit potenziellem Kinderwunsch aus, die aufgrund ihres hohen Einkommens künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld erhalten.

Aus Sicht der CDU-Gemeinderatsfraktion Stuttgart halten wir diese bundespolitische Entscheidung - die auch Auswirkungen auf die Kommunen hat – aus folgenden Gründen für einen gesellschaftlichen Fehler:

Erstens bedeutet diese Entscheidung einen erheblichen Rückschritt für die deutsche Familien- und Gleichstellungspolitik, die seit den 2000er Jahren einen starken Modernisierungs- und Reformschub erfahren hat. Die Entscheidung schafft unseres Erachtens ein Abhängigkeitsverhältnis zum besser Verdienenden - in der Regel zum Mann. Das Elterngeld wurde 2007 beschlossen, um einerseits Chancengleichheit herzustellen, Wahlfreiheit in der individuellen Lebensgestaltung zu ermöglichen und die Entscheidung für Familie zu fördern. Andererseits ist das Elterngeld ein wirksames Instrument, um jungen Familien einen Schonraum zu schaffen. Es fördert zudem den frühzeitigen Wiedereinstieg von Müttern in den Arbeitsmarkt in Verbindung mit einer verbesserten Betreuungsinfrastruktur.

Zweitens halten wir die Einkommensgrenze von 150.000 Euro für eindeutig leistungsfeindlich und respektlos, da diese Einkommenshöhe für zwei gut
ausgebildete Personen nicht ungewöhnlich ist. Auf den ersten Blick erscheint diese Einkommenshöhe hoch. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass diese Kappungsgrenze in bestimmten Konstellationen - insbesondere bei Paaren mit gleichem Einkommen im Schwellenbereich - erhebliche Konstruktionsfehler aufweist. So würde bei gleichbleibenden Ausgaben die Hälfte ihres Budgets ersatzlos gestrichen. Gerade in Großstädten mit hohen Lebenshaltungskosten, wie z.B. in der Landeshauptstadt, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf Familien. Hinzu kommt, dass die Lebenshaltungskosten mit jeder weiteren Person im Haushalt steigen. Ein nicht unerheblicher Personenkreis wird vor die Entscheidung Beruf oder Familie gestellt.

Drittens ist davon auszugehen, dass der Anteil der Männer, die bisher Elterngeld bezogen haben, weiter sinken wird. Dies liegt vor allem daran, dass bisher vor allem Männer aus mittleren und höheren Einkommensgruppen das Elterngeld in Anspruch genommen haben. Gerade diese Personengruppe kann aber auch als Vorbild dienen, um andere Väter zu motivieren. Ziel muss es deshalb eher sein, mehr Männer für die Inanspruchnahme von mehr Elternmonaten zu begeistern.

Uns ist bewusst, dass es sich hierbei um ein bundespolitisches Thema handelt, dessen Auszahlung in Baden-Württemberg über die L-Bank abgewickelt wird. Aufgrund der anstehenden Änderungen sind wir jedoch der Auffassung, dass diese Entscheidung der Bundesregierung Auswirkungen auf die Familienpolitik unserer Stadt hat und ein falsches Signal in Richtung Familienförderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Chancengleichheit setzt. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass es sich beim Elterngeld nicht um eine klassische Sozialleistung handelt, sondern um eine Transferleistung, die vielfältige gesellschaftliche Wirkungen entfaltet. Des weiteren halten wir die Wahlfreiheit der Eltern bei der Aufteilung der Elternmonate weiterhin für wichtig.

Aus gegebenem Anlass bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

01.) Wie viele Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt haben in den vergangenen Jahren Elterngeld bezogen?

02.) Wie hoch ist die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher des Basiselterngelds und Elterngeld Plus?

03.) Wie ist die durchschnittliche Verteilung der Elternmonate auf die Elternteile in der Landeshauptstadt Stuttgart?

04.) Wie viele Bezieher des Elterngeldes lagen bei der Antragstellung über einem Jahreseinkommen von 150 000 Euro?

05.) Wie bewertet die Sozialverwaltung diese Änderung der Einkommensgrenze im Hinblick auf die Einkommens- und Lebensverhältnisse in Stuttgart? (z.B. Anzahl der Antragsteller)

Antragssteller: Beate Bulle-Schmid / Jürgen Sauer / Bianka Durst / Dr. Klaus Nopper

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (253,8 KiB)

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