Energierichtlinie
Praxistauglichkeit
Vredits Bild: Mit Hilfe von KI erstellt
Antrag: „Bericht aus der Praxis“ zur städtischen Energierichtlinie
Die Landeshauptstadt hat sich auf den Weg gemacht, bis 2035 die Klimaneutralität zu erreichen.Den größten Teil dieser Aufgabe müssen dabei die privaten Haushalte, die Unternehmen sowie Vereine, Verbände und Organisationen stemmen. In diesen Bereichen kann die Stadt lediglich Hilfestellungen und Anreize z. B. durch Angebote der Stadtwerke, des Energieberatungszentrums u. a. geben. Entscheidend für Hoffnung auf Erfolg dabei wird weiterhin sein, dass die Stadtgesellschaft einerseits motiviert und andererseits aber auch nicht überfordert wird. Deshalb ist es wichtig, im weiteren Prozess genau zu beobachten, welche Veränderungen unsere Bürgerinnen und Bürger mittragen können – und in welchem Tempo. Dies nicht zuletzt deswegen, weil die wirtschaftliche Situation aktuell schlecht ist und damit viele Arbeitsplätze leider unsicherer sind als in der Vergangenheit.
Einen deutlichen größeren Einfluss hat die Stadt demgegenüber bezüglich ihrer eigenen Liegenschaften und deren energetischer Sanierungen bzw. Neubauten. Die Landeshauptstadt muss hier selbstverständlich als Vorbild für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter vorangehen.
Mit der Energierichtlinie „GRDrs 1493/2019“ der Stadt Stuttgart hat der Gemeinderat bereits 2019 weitreichende Vorgaben bezüglich künftiger Sanierungen und Neubauten geregelt. In dieser Richtlinie sind Themen wie Anforderung an Energie-Plus-Standard bei Neubauten, Fassadenbegrünungen oder Baustoffe mit Recycling-Anteil detailliert festgelegt.
Nach fünf Jahren der Anwendung dieser Energierichtlinie und mit Blick auf den Weg zur Klimaneutralität sind wir der Meinung, dass es Zeit ist für einen „Bericht aus der Praxis“ durch das Hochbauamt. Dabei soll dargelegt werden, wo und wie sich die Richtlinie bewährt hat, wo sie ergänzt oder an neue technologische Entwicklungen angepasst werden sollte – und auch, welche Teile gegebenenfalls gestrichen werden können.
Dabei muss weiterhin die Prämisse sein, die mittlerweile leider reduzierten finanziellen und personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Ziel ist es, damit den größtmöglichen Wirkungshebel bei der Reduzierung des CO₂ Ausstoßes zu erzielen.
Wir beantragen:
Das Hochbauamt berichtet in einer Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt über die praktische Anwendung der Energierichtlinie „GRDrs 1493/2019“ und gibt dabei möglichst auch Hinweise auf aus ihrer Sicht sinnvolle Veränderungen.
Antragssteller: Alexander Kotz / Dr. Carl-Christian Vetter / Klaus Wenk
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