Flüchtlingsunterbringung
Zuständigkeit
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Interfraktioneller Antrag: Verfahren bei der Geflüchtetenunterbringung effizienter machen
Angesichts immenser Flüchtlingszahlen wurde die Taskforce „Unterbringung Geflüchteter“ gegründet. Der Vorsitz des regelmäßig tagenden Gremiums obliegt seit der Gründung dem Beigeordneten für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen. Das diesem Referat zugeordnete Liegenschaftsamt ist zuständig für die Schaffung des notwendigen Wohnraums. Den zweiten Teil des Tandems bildet das Referat Soziales, Gesundheit und Integration, in dessen Aufgabengebiet die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten fällt. Die Stadtverwaltung bewirbt die Taskforce auf der städtischen Webseite als Gremium der „Ämterübergreifende[n] Zusammenarbeit“, in dem es darum gehe, „systematisch und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Manchmal gelingt es, den optimalen Lösungsweg zu finden. Manchmal muss auch zwischen dem einen oder anderen Nachteil abgewogen werden.“
Derzeit geht die Zahl ankommender Menschen stark zurück – Zeit also, die teuren Übergangslösungen in Hotels zügig zu beenden und die verfügbaren Kapazitäten effizient zu nutzen, finden wir. Dennoch fehlt bisher ein konsequenter Abbaupfad für die Hotelanmietungen, sowie eine mittel- und langfristige Planung zum Umgang mit den nur kurzfristig genehmigten Modulbauten auf teilweise für andere Nutzungen benötigten Flächen. Uns drängt sich der Eindruck auf: Innerhalb der Taskforce findet weniger ämterübergreifende Zusammenarbeit statt als seinerzeit geplant. Gerade in Zeiten zurückgehender Zahlen müsste die Abarbeitung des erklärten Ziels, die Hotelunterbringungen aufzugeben schneller und effizienter erfolgen – stimmt man sich doch regelmäßig ämterübergreifend ab. Wir vermuten, unterschiedliche Arbeitsweisen innerhalb der verschiedenen zuständigen Ämter und unterschiedlich gelegte Schwerpunkte behindern die Zusammenarbeit.
Wir beantragen daher dem Beigeordneten des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, als Vorsitzenden der Taskforce, ämterübergreifende Weisungsbefugnis in alle Bereiche zu übertragen, die direkt mit der Unterbringung von Geflüchteten zusammenhängen. Wir sehen diese Aufgabe dort passend angesiedelt, da dieses Referat den direkten Überblick über den Haushalt und die faktischen Zahlen verfügbarer Wohneinheiten hat. Eine entsprechende Kompetenz wurde 2016 schon einmal auf den damals zuständigen Beigeordneten für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen übertragen. Auf dieser Grundlage aufbauend sollten nach unserer Ansicht die Weisungen bezüglich der Unterbringung von Geflüchteten einheitlich ergehen, um maximale Kosten- und Umsetzungseffizienz zu erreichen. Die Landeshauptstadt kann sich bei dieser Pflichtaufgabe Verzögerungen buchstäblich nicht mehr leisten.
Darüber hinaus beantragen wir angesichts der Haushaltslage die schnellstmögliche Beendigung der kostenintensiven Hotelunterbringungen sowie einen regelmäßigen Bericht über die Belegung der Kapazitäten im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil das Regierungspräsidium die hohen Kosten für Unterbringung und Catering bereits mehrfach angemahnt hat und eine vollständige Erstattung der Kosten durch das Land daher nicht zu erwarten ist.
Antragssteller: Alexander Kotz / Michael Warth
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