Gebührenerlass


Außengastronomie


Antrag: Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für die gesamte Pandemiezeit 2020 erlassen

Die Corona-Pandemie war ein einschneidendes Ereignis für unsere gesamte Gesellschaft und hat tiefe Spuren hinterlassen. Über Monate hinweg durften die Bürgerinnen und Bürger ihre Häuser nur für dringend notwendige Erledigungen verlassen. Das soziale Miteinander wurde auf ein Minimum reduziert.

Eine Gruppe, die von diesen Einschränkungen besonders betroffen war, sind die Gastronomen. Über Monate hinweg durften sie gar nicht öffnen und nach den Lockdowns nur unter vielen Restriktionen, wie zum Beispiel der Abstandsregelung, wodurch die Lokale oft nur unzureichend ausgelastet waren. Die Angst vor der Pleite begleitete die Wirte während der gesamten Pandemie. Leider konnten einige Betriebe den finanziellen Herausforderungen nicht standhalten und mussten ihre Tore schließen.

Um den Stuttgarter Gastronomen trotz Abstandsregelungen eine wirtschaftliche Auslastung zu ermöglichen, beschloss der Gemeinderat in der Pandemie, dass sie großzügig öffentliche Flächen für die Außengastronomie nutzen durften.

Weiterhin beschloss der Gemeinderat im Herbst 2021 aufgrund der andauernden Pandemieeinschränkungen und des damit verbundenen wirtschaftlichen Drucks auf die Gastronomen, dass die Stadt Stuttgart die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im Jahr 2021 nicht erhebt. Im ersten Pandemiejahr zuvor setzte der Gemeinderat dagegen die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie nur aus. Der Beschluss beinhaltete den Auftrag an die Verwaltung, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie aus dem Jahr 2020 nach eigenem Ermessen nachzufordern.

Aktuell bereitet die Verwaltung unseren Informationen nach Nachzahlungsaufforderungen für die Sondernutzungsgebühren der Außengastronomie für die Monate Juni, Juli, August, September und Oktober 2020 vor. Für die Lockdownmonate März, April, Mai, November und Dezember 2020 sollen keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie erhoben werden.

Für uns als Fraktion stellt sich die Frage, warum die Verwaltung nicht auch für die warmen Monate im Jahr 2020 (Juni – Oktober) von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch macht und die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie den Gastronomen erlässt. In den warmen Monaten 2020 haben die Wirte aufgrund der Beschränkungen sicherlich keine großen Gewinne einfahren können. Sie sollten jetzt nicht noch zusätzlich nachträglich finanziell belastet werden.

Wir beantragen aufgrund der Sachlage im nächstmöglichen Verwaltungsausschuss einen Bericht zu folgenden Fragen:

1.) Warum hat die Verwaltung ihren Ermessensspielraum bei den Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im Jahr 2020 nicht auf alle Monate der Corona-Pandemie angewandt?

2.) Welche finanziellen Auswirkungen hätte es für die Stadt Stuttgart, wenn den Gastronomen auch die Sondernutzungsgebühren für die Monate Juni bis Oktober 2020 erlassen würde

3.) Die Stadtverwaltung wird bis zur Behandlung dieses Antrags im Verwaltungsausschuss keine Gebührenbescheide für diese Angelegenheit erstellen.

Antragssteller: Alexander Kotz / Jürgen Sauer / Dr. Carl-Christian Vetter / Nicole Porsch / Dr. Markus Reiners / Fred-Jürgen Stradinger

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (241,7 KiB)

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