Gesamtkostenüberblick
Flüchtlingsunterbringung
Antrag: Die Gesamtkosten im Flüchtlingsbereich müssen vollständig aufgelistet werden
Wenn in einer Stadt Flüchtlinge in Konkurrenz zur einheimischen Bevölkerung treten – etwa in Bezug auf die Versorgung mit Ärzten, Lehrern, Erzieherinnen und Wohnraum, die dauerhaft in einem unüberwindbaren Maß fehlen – ist der soziale Frieden der Gesellschaft nachhaltig gefährdet. Die Politik ist in diesem Fall aufgefordert, ein klares Stoppsignal bei der Flüchtlingsaufnahme zu setzen. Aus Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Stuttgarts lehnen wir als CDU-Fraktion daher seit Juli 2023 neue Flüchtlingsunterkünfte in der Landeshauptstadt ab, da wir Stuttgart bei der Flüchtlingsaufnahme deutlich über der Belastungsgrenze sehen, was die soziale Infrastruktur leisten kann.
Ein weiterer Aspekt, der in Bezug auf die Belastungsgrenze nicht außer Acht gelassen werden darf, sind die Gesamtkosten der Flüchtlingsaufnahme. Neben der überlasteten sozialen Infrastruktur beschließt der Gemeinderat beispielsweise nahezu wöchentlich neue Millionensummen für den Flüchtlingsbereich – etwa für Stellenneuschaffungen, Hotelanmietungen, Catering oder Sicherheitsdienste. Einen Überblick über die Gesamtkosten zu behalten, ist aufgrund der Vielzahl an Beschlüssen für den Gemeinderat unmöglich.
2005/2023: „Wie hoch sind die tatsächlichen kommunalen Flüchtlingskosten und welcher Aufwand ist für eine bessere Stimmung in der Flüchtlingshilfe nötig?“ Unser Ziel war eine umfassende Auflistung der Flüchtlingskosten durch die Stadtverwaltung, da wir auch in diesem Bereich den Eindruck hatten, dass die Flüchtlingskosten die sozialverträgliche Grenze dessen, was eine Gesellschaft leisten kann, längst überschritten haben.
Leider konnte die Verwaltung erst nach mehrmaligem Nachhaken und über ein Jahr später einen ersten Zwischenbericht im Wirtschaftsausschuss am 08.11.2024 über die „gesamten“ Flüchtlingskosten vorlegen. Dieser Bericht deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Ausgaben ab. Die bisherige Aufstellung umfasst unter anderem Mietkosten für Notunterkünfte sowie Catering-Ausgaben. Zusätzlich wurden Aufwendungen nach dem SGB II erfasst. Schon dieser Teilbericht weist eine enorme Summe im Jahr 2024 von rund 225 Millionen Euro für die Flüchtlingsunterbringung in Stuttgart aus.
Besorgniserregend ist, dass in den letzten Jahren trotz gesetzlicher Verpflichtung durch Land und Bund kaum finanzielle Erstattungen auf den städtischen Konten verbucht wurden. Nach Aussage der Kämmerei sind viele Posten weiterhin ungeklärt, und Abrechnungen aus den späten 2010er-Jahren stehen noch aus. Hinter der Erstattung vieler Kosten steht ein deutliches Fragezeichen, sodass Stuttgart diese Kosten wahrscheinlich dauerhaft tragen muss. Für das Jahr 2024 stehen nach geleisteter Erstattungen immer noch rund 115 Millionen Euro, die die Landeshauptstadt eigenständig leisten muss.
Für uns steht fest: Die Gesamtkosten im Flüchtlingsbereich müssen deutlich und nachhaltig reduziert werden. Andernfalls drohen langfristig nicht nur schmerzhafte Streichungen bei dringend benötigten Zukunftsinvestitionen, sondern auch empfindliche Kürzungen bei Zuschüssen für Sportvereine, Kulturvereine und andere essenzielle soziale Bereiche. Beides birgt das Risiko, den sozialen Frieden in Stuttgart nachhaltig zu gefährden. Um die Akzeptanz für Flüchtlinge in unserer Stadt zu bewahren, sind deutliche Einsparungen in diesem Bereich unerlässlich. Insbesondere die Standards müssen spürbar abgesenkt werden. Auch im Hinblick auf die Attraktivität der Landeshauptstadt für Flüchtlinge wäre eine Reduzierung der Standards ein klares und wichtiges Signal.
In der Kostenaufstellung, die im Wirtschaftsausschuss am 8. November 2024 präsentiert wurde, sind bereits einige relevante Punkte genannt, die noch im Hinblick auf die Gesamtkosten im Flüchtlingsbereich ergänzt werden müssen. Dazu gehören unter anderem Vorbereitungsklassen, Kinderbetreuung, das Programm „Arrival Ukraine“, die Ausländerbehörde und die Öffentlichkeitsarbeit. Wir erwarten zudem eine transparente Aufstellung aller geschaffenen Stellen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme (z. B. Dolmetscher, Sozialarbeiter etc.) sowie der Zuschüsse an freie Träger, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind. Nach Informationen der Verwaltung belaufen sich diese Zuschüsse auf etwa 35 Millionen Euro jährlich. Auch die Kosten für die Anmietung von Wohnungen oder Bürogebäuden für Flüchtlinge im Stadtgebiet sowie die Ausgaben für Sicherheitsdienste müssen in die Gesamtaufstellung einbezogen werden. Beispielhaft möchten wir außerdem die Versorgung mit W-Lan nennen, für die der Verwaltungsausschuss am 18. Dezember 2024 ein Kostenvolumen von über fünf Millionen Euro für den Zeitraum 2024 bis 2027 beschlossen hat.
Darüber hinaus wurde in der Berichterstattung des Wirtschaftsausschusses erwähnt, dass die Leistungen für Kosten der Unterkunft (KdU) im Bereich des AsylbLG aufgrund ihrer haushaltsneutralen Kostenerstattung nicht ausgewiesen sind. Es ist zu klären, ob diese Erstattungen bereits erfolgt sind oder ob die Stadtverwaltung lediglich davon ausgeht, dass sie noch kommen werden.
Uns ist bewusst, dass die Aufstellung der Gesamtkosten im Flüchtlingsbereich eine große Herausforderung darstellt. Daher erwarten wir keine Auflistung, die bis auf die letzte Million exakt ist. Einen umfassenden Bericht halten wir jedoch aus den genannten Gründen für unerlässlich.
Wir beantragen einen Bericht im Verwaltungsausschuss zu folgenden Punkten, der spätestens vor der Sommerpause 2025 vorliegen muss:
1.) Die Stadtverwaltung legt eine umfassende Kostenübersicht im Flüchtlingsbereich vor, die im Bericht des Wirtschaftsausschusses am 08.11.2024 noch nicht dargestellt wurden (gleicher Zeitstrahl). Dabei müssen die Aufstellungen nicht auf die Million genau sein, sollen jedoch sämtliche Kostenbereiche umfassen, die eindeutig oder größtenteils dem Bereich Flüchtlinge zuzuordnen sind.
2.) Die Verwaltung erläutert, für welche Kostenpunkte eine Erstattung durch Land oder Bund vorgesehen ist. Zudem soll offengelegt werden, wie viel Geld bereits eingegangen ist, welche Forderungen noch ausstehen und bei welchen Positionen mit einem vollständigen Ausfall der Erstattungen zu rechnen ist.
3.) Die Stadtverwaltung definiert sämtliche freiwilligen Leistungen im Flüchtlingsbereich, die die Landeshauptstadt aktuell anbietet, sowie alle zusätzlichen Leistungen, die über gesetzliche Verpflichtungen hinaus gewährt werden. Zudem beziffert sie diese angesprochenen Leistungen mit den anfallenden Kosten pro Jahr über den gleichen Zeitstrahl, den sie bei ihrem Bericht im Wirtschaftsausschuss angelegt hat.
Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Nicole Porsch / Jürgen Sauer / Dr. Markus Reiners
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