Gestaltungsbeirat


Bürokratieabbau

Interfraktioneller Antrag: Auflösung des Gestaltungsbeirats

Eine Beschleunigung von Bauvorhaben in Planung und Umsetzung muss das vordringlichste Ziel sein, um einerseits den Anstieg der Baukosten zu minimieren und andererseits zügig den in der Landeshauptstadt dringend benötigten Wohnraum zu generieren. Dass dies mit einer gelungenen Architektur einhergehen soll, ist dabei wichtig.

Allerdings sind wir der Auffassung, dass manch fachliches Gremium im Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung nicht zur Kostenreduzierung und zur Beschleunigung der Baumaßnahmen beiträgt.

Die Landeshauptstadt zeichnet sich grundsätzlich durch eine hohe Qualität ihrer Architektenschaft aus. Zudem gibt es mit dem Städtebaubeirat aber auch mit der Möglichkeit der Mehrfachbeauftragung bzw. der Durchführung eines Wettbewerbs genug Möglichkeiten, der Qualitätssicherung, sollte sich bei zukünftigen Bauvorhaben Unsicherheiten auftun.

Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass der eingerichtete Gestaltungsbeirat obsolet ist und nach Ablauf der bisherigen Finanzierung zur Auflösung kommt.

Wir beantragen:

die Auflösung des Gestaltungsbeirats nach Ablauf der vorhandenen Finanzierung.

Antragssteller: Alexander Kotz / Dr. Carl-Christian Vetter

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (44,6 KiB)

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