Gewerbeanmeldungen


Symbolbild für schnellere Gewerbeanmeldungen

Credits Bild: Mit Hilfe von KI erstellt

Interfraktioneller Antrag: Gewerbeanmeldungen in Stuttgart beschleunigen

Wer ein Gewerbe nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) anmeldet, möchte in der Regel möglichst zeitnah mit seiner unternehmerischen Tätigkeit beginnen. Da es sich bei der Gewerbeanzeige nicht um ein Genehmigungsverfahren handelt, sondern lediglich um eine Anzeigepflicht, soll die zuständige Behörde die Gewerbeanzeige bei vollständigen Unterlagen grundsätzlich innerhalb von drei Tagen bestätigen.

Aus der Wirtschaft ist jedoch zu hören, dass Gewerbeanmeldungen/-abmeldungen in Stuttgart teilweise deutlich länger dauern. Dies führt zu Frustration bei Gründern sowie Gewerbetreibenden und verzögert den Start ihrer Betriebe. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sollte die Landeshauptstadt alles daransetzen, Verwaltungsverfahren zügig abzuwickeln und Unternehmensgründungen sowie Gewerbeansiedlungen bestmöglich zu unterstützen.

Wir beantragen daher die Beantwortung folgender Fragen bzw. die Darstellung folgender Punkte im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen:

1.) Wie lange dauert die Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen/-abmeldungen in Stuttgart durchschnittlich?

2.) Wie hat sich die Anzahl der Gewerbeanmeldungen/-abmeldungen in Stuttgart seit 2022 entwickelt?

3.) Wie hoch ist der Anteil der Gewerbeanmeldungen, bei denen die Bestätigung innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgt?

4.) Welche Gründe führen gegebenenfalls zu längeren Bearbeitungszeiten?

5.) Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, die Bearbeitungszeiten möglichst an die vorgesehene Dreitagesfrist heranzuführen?

Antragssteller: Nicole Porsch / Marjoke Breuning

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (50,7 KiB)

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