Für mehr Klarheit
Grundsteuer
Amtsblatt: 22/2023
Grundsteuerreform: Mehr Klarheit
Die Reform der Grundsteuer sorgt derzeit bei vielen Grundstückseigentümern für große Verunsicherung. Nach Angaben des Handelsblatts haben bereits mehr als drei Millionen Bürgerinnen und Bürger Einspruch gegen ihren neuen Bescheid zur Grundsteuer eingelegt. Im Moment ist vor allem Geduld gefragt, denn letztlich haben nur die Kommunen Einfluss auf die Höhe der Hebesätze. Erst wenn alle Bescheide der Finanzämter bei den Kommunen eingegangen sind, können die Hebesätze festgelegt werden.
Die CDU-Fraktion hatte im vergangenen Jahr den Antrag "Grundsteuerreform nicht für städtische Mehreinnahmen missbrauchen" gestellt, wonach die Grundsteuerreform nicht zur Generierung städtischer Mehreinnahmen genutzt werden darf. Seitens der Stadtverwaltung wurde damals mitgeteilt, dass die Landeshauptstadt mit der Reform der Grundsteuer ab 2025 einen aufkommensneutralen Hebesatz anstrebt. Dies wurde auf unseren Antrag hin vom Gemeinderat beschlossen.
Im Hinblick auf die Festlegung des Hebesatzes war die damalige Aussage der Verwaltung, dass sie bis zum 2. Quartal 2024 eine Vorlage über den neuen Hebesatz und damit über die tatsächliche neue Höhe der einzelnen Grundsteuermessbeträge für die jeweiligen Grundstücke vorlegen wolle. Die CDU hatte damals darauf hingewiesen, dass eine frühere Aussage wünschenswert wäre, um den Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig mehr Planungssicherheit zu geben.
Derzeit häufen sich jedoch bei uns die Beschwerden, dass es bei der Bewertung von Grundstücken zu fehlerhaften Bescheiden gekommen ist (zum Beispiel durch falsche Grenzziehung oder faktisch unterschiedliche Grundstückswerte durch differenziertes Baurecht, das im Grundstückswert nicht berücksichtigt wurde).
Um der derzeitigen allgemeinen Verunsicherung entgegenzuwirken, halten wir es für erforderlich, schrittweise mehr Klarheit bei der Festsetzung der Abgabe zu schaffen beziehungsweise die Kommunikation zu verbessern.
Wir haben daher die Verwaltung gebeten, über den Sachstand zu berichten. Darüber hinaus möchten wir wissen, ab welchem Bearbeitungsstand eine Aussage über die Höhe des Hebesatzes getroffen werden kann. Außerdem interessiert uns, wie die Verwaltung mit Widersprüchen umgeht.
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