Grundsteuer


Für mehr Klarheit

Antrag: Mehr Klarheit bei der Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer sorgt weiterhin für Verunsicherung bei vielen Grundstückseigentümern. Wie das "Handelsblatt" berichtet, haben bereits mehr als drei Millionen Menschen Einspruch gegen ihre neuen Grundsteuerbescheide eingelegt. Im Moment ist vor allem Geduld gefragt, denn letztlich
können nur die Kommunen über die Hebesätze beeinflussen, wie hoch die Steuerschuld am Ende wirklich ausfällt. Die Festsetzung der Hebesätze ist jedoch erst nach Vorliegen aller Bescheide bei der Kommune durch die Finanzämter möglich.

Mit dem Antrag (Nr.: 282/2023) „Grundsteuerreform nicht für städtische Mehreinnahmen missbrauchen!“ haben wir im letzten Jahr gefordert, dass die Grundsteuerreform nicht genutzt werden darf, um Mehreinnahmen für die Stadt zu generieren. Die Stadtverwaltung hat damals bestätigt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart mit der Reform der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 einen aufkommensneutralen Hebesatz anstrebt. Dies hat dann der Gemeinderat auf Antrag der CDU-Fraktion auch so beschlossen. Es wurde auch bestätigt, dass die Verwaltung beabsichtigt, bis zum 2. Quartal des Jahres 2024 eine entsprechende Vorlage zum neuen Hebesatz und damit zur tatsächlichen neuen Höhe der einzelnen Grundsteuer des jeweiligen Grundstücks auf den Weg zu bringen. Der Gemeinderat hatte seinerzeit ebenfalls zum Ausdruck gebracht, dass eine frühere Aussage wünschenswert wäre, um den Bürgerinnen und Bürger frühzeitiger mehr Planungssicherheit zu geben.

Darüber hinaus erreichen uns zurzeit vermehrt Beschwerden aus der Bürgerschaft, dass es bei der Bewertung der Grundstücke zu fehlerhaften Bescheiden gekommen ist (z.B. durch falsche Grenzziehung oder faktisch unterschiedliche Grundstückwerte auf Grund von differenziertem Baurecht welches beim Grundstückswert nicht berücksichtigt wurde).

Um der allgemeinen Verunsicherung entgegenzuwirken, halten wir es für erforderlich, dass schrittweise mehr Klarheit für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der Festsetzung der Steuer geschaffen bzw. die Kommunikation verbessert wird.

Es wird daher gebeten, im nächsten Wirtschafts- und Wohnungsausschuss folgende Fragen zu beantworten:

01.) Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung der eingegangenen Bescheide in der Landeshauptstadt?
a. Ab welchem Bearbeitungsstand kann eine Aussage zur Höhe des Hebesatzes zur Vermeidung einer Unter- oder Überdeckung getroffen werden?
b. Ist damit zu rechnen, dass noch in diesem Jahr ein Vorschlag unterbreitet wird?
c. Hat die Landeshauptstadt und ihre Tochterunternehmen bereits für alle ihre Grundstücke die Grundsteuererklärungen abgegeben?

02.) Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie viele Stuttgarter Grundstückseigentümer Einspruch gegen einen eventuell fehlerhaften Bescheid bei den Finanzbehörden eingelegt haben und wenn ja was die Gründe dafür sind? Gibt es Gründe die in der Verantwortung der Landeshauptstadt Stuttgart liegen?

03.) Wird die Landeshauptstadt Stuttgart bei der Bearbeitung von Einsprüchen bei den Finanzbehörden mit eingebunden?

Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Jürgen Sauer / Bianka Durst / Nicole Porsch / Fritz Currle / Dr. Markus Reiners / Ioannis Sakkaros / Fred-Jürgen Stradinger

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (240,9 KiB)

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