Inobhutnahme


Kinderschutz

Antrag: Kinderschutz in der Arnulf-Klett-Passage und unteren Königstraße

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Stuttgart nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass es im Bereich der Arnulf-Klett-Passage und der unteren Königstraße immer wieder zu Situationen kommt, in denen Familien – insbesondere Angehörige der Sinti- und Roma-Gemeinschaft – mit Kleinkindern über Stunden hinweg im öffentlichen Raum anzutreffen sind. In vielen Fällen befinden sich die Erwachsenen in offensichtlich alkoholisiertem Zustand, während Kleinkinder auf dem Boden sitzen oder in unwürdigen Umständen ausharren müssen.

Was für viele Passantinnen und Passanten eine Zumutung darstellt, ist für die betroffenen Kinder eine ernste Gefährdung ihrer Entwicklung und ihres Wohlbefindens. Aus unserer Sicht kann hier nicht länger weggeschaut werden. Der Schutz von Kindern – unabhängig von Herkunft oder Nationalität – ist ein zentrales Anliegen unserer rechtsstaatlichen und sozialen Ordnung. Wir fordern daher, dass das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart in solchen Fällen konsequent tätig wird und in jedem Einzelfall prüft, ob eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII geboten ist.

§ 42 Absatz 1 SGB VIII verpflichtet das Jugendamt zur Inobhutnahme von Kindern oder Jugendlichen, wenn eine dringende Gefahr für deren Wohl besteht. Wenn Kinder über Stunden hinweg im öffentlichen Raum bettelnd oder sich selbst überlassen „mitgeführt“ werden, während die erziehungsberechtigten Personen unter Alkoholeinfluss stehen oder nicht in der Lage sind, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, liegt aus unserer Sicht eine solche Gefährdung regelmäßig vor.

Es geht uns nicht um pauschale Verurteilungen einzelner Gruppen. Unser Anliegen ist der Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft – der Kinder. Gleichzeitig ist es nicht hinnehmbar, dass der öffentliche Raum – insbesondere der hochfrequentierte Hauptbahnhofbereich – durch anhaltende Formen von Aufenthaltsmissbrauch, Alkoholmissbrauch und teilweise aggressivem Bettelverhalten dauerhaft belastet wird.

Die CDU-Fraktion spricht sich deshalb für eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei aus, um betroffene Kinder frühzeitig zu identifizieren und zu schützen. In jedem konkreten Fall muss eine rechtliche Prüfung erfolgen, ob eine Inobhutnahme zwingend angezeigt ist. Der städtische Vollzugsdienst sollte zudem alle relevanten Vorfälle dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterleiten, um Wiederholungen zu verhindern. Darüber hinaus braucht es eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit dafür, dass „Betteln mit Kind“ kein tragisches Einzelschicksal ist, sondern häufig ein strukturell ausbeuterisches Verhalten zulasten der Kinder darstellt.

Unser Ziel ist es, sowohl für mehr Ordnung im öffentlichen Raum zu sorgen als auch eine Stimme für diejenigen zu sein, die keine eigene haben: die Kinder. Stuttgart ist eine soziale und sichere Stadt – und sie muss es auch für die Kleinsten bleiben.

Wir beantragen einen zeitnahen Bericht im Jugendhilfeausschuss zu folgenden Fragen:

1.) Wie viele Einsätze oder Maßnahmen des Jugendamts Stuttgart gab es in den vergangenen 24 Monaten im Bereich der Arnulf-Klett-Passage und der unteren Königstraße im Zusammenhang mit Kindern – insbesondere mit Blick auf Angehörige der Sinti- und Roma-Gemeinschaft, die dort regelmäßig im öffentlichen Raum anzutreffen sind? In wie vielen Fällen wurde in diesem Zeitraum durch das Jugendamt eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII im genannten Bereich veranlasst?

2.) Wie bewertet die Stadtverwaltung den Zustand und die Aufenthaltsumstände von Kindern, die regelmäßig in Begleitung mutmaßlich alkoholisierter Erwachsener im genannten Bereich anzutreffen sind? Liegen der Stadt Hinweise oder Erkenntnisse vor, dass Kinder in diesem Zusammenhang systematisch zum Betteln eingesetzt oder anderweitig in ihrer körperlichen oder seelischen Entwicklung gefährdet werden?

3.) Wie stellt die Stadt sicher, dass geltende Jugendschutzbestimmungen im öffentlichen Raum auch bei Personengruppen ohne festen Wohnsitz oder mit prekären Lebensverhältnissen durchgesetzt werden?

4.) Welche Rolle spielt die aufsuchende Sozialarbeit in diesem Zusammenhang, und wie werden Hilfsangebote an die betroffenen Familien konkret vermittelt?

5.) Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung künftig, um dem offensichtlichen Problem konsequent entgegenzutreten? Ist beispielsweise eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei geplant, um in solchen Fällen schneller und wirkungsvoller eingreifen zu können?

Antragssteller: Isabelle Weichselgartner / Dr. Klaus Nopper / Beate Bulle-Schmid / Dr. Markus Reiners / Bianka Durst

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (52,2 KiB)

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