Insektenschutz vs. Sicherheit
Beleuchtung bei Nacht
Amtsblatt 31/2024
Insektenschutz und Sicherheit
Seit dem 1. Januar 2021 regelt das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, wie der Insektenschutz im öffentlichen Raum durch angepasste Beleuchtung gestärkt werden soll. Die Verordnung sieht vor, dass alle Straßenlaternen bis 2030 auf insektenfreundliche Lichtquellen umgerüstet werden müssen. Die Stadt Stuttgart setzt diesen Auftrag um, indem sie ihre Laternen schrittweise auf energieeffiziente LED-Technik umrüstet. Damit leistet sie nicht nur einen Beitrag zum Schutz der Insekten, sondern auch zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Reduktion der CO2-Emissionen.
Um die stark zurückgegangene Insektenpopulation zusätzlich zu schützen, plant die Stadtverwaltung, in wenig besuchten Gebieten die Beleuchtung teilweise oder sogar vollständig über Nacht abzuschalten. Beispielhaft gilt dies für die Abzweigungen zu den Aussiedlerhöfen entlang der Württembergstraße und die Rotenberger Steige, wo die Laternen zwischen 21:30 und 06:30 Uhr ausgeschaltet werden sollen.
Diese Maßnahmen werfen jedoch sicherheitsrelevante Fragen auf. In den betroffenen Gebieten gibt es vereinzelt Wohnhäuser und Gastronomiebetriebe, was bedeutet, dass Bürger auch nach 21:30 Uhr unterwegs sind und auf eine beleuchtete Umgebung angewiesen sind. Um den notwendigen Ausgleich zwischen Naturschutz und Sicherheit zu schaffen, fordern wir als CDU-Fraktion eine Lösung, die beides in Einklang bringt. Unser Stadtrat Michael Warth erklärt dazu: „Eine Option wäre der Einsatz von Straßenlaternen mit Bewegungsmeldern, die sich nur dann einschalten, wenn tatsächlich Personen in der Nähe sind. Dies würde es ermöglichen, die notwendige Beleuchtung für Bürger und Besucher aufrechtzuerhalten, ohne den Schutz der Insekten zu gefährden.“
Eine vollständige Abschaltung der Laternen sollte unserer Meinung nach nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. „Für viele Menschen – insbesondere Frauen – steigert eine gut beleuchtete Umgebung das subjektive Sicherheitsgefühl erheblich. Angesichts des bereits bestehenden Bedarfs an Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Raum sollte eine Reduktion der Beleuchtung daher besonders umsichtig erfolgen“, führt Michael Warth weiter aus.
Abschließend möchten wir festhalten: Ziel ist es, den Balanceakt bei der Straßenbeleuchtung zwischen verstärktem Insektenschutz und der Gewährleistung der Sicherheit für die Bürger bestmöglich zu meistern.
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