Katzenschutzverordnung


Karlsruhe als Vorbild

Antrag: Katzenschutzverordnung für Stuttgart – Karlsruhe macht es vor!

Die Forderung nach einer Katzenschutzverordnung für Stuttgart wird von den Tierschutzvereinen und insbesondere von der Katzenhilfe Stuttgart immer wieder erhoben. (siehe dazu auch die Bürgerhaushalte der letzten Jahre und diverse Artikel in der Presse).

Zu Beginn des Jahres 2021 gab es bereits einmal einen Antrag auf eine Katzenschutzverordnung für Stuttgart (GDR 32/2021). In der Stellungnahme der Stadt wurde erläutert, warum dies in Stuttgart nicht notwendig ist und welche rechtlichen Hürden es gibt. In der Einschätzung der Situation gibt es große Unterschiede zwischen der Verwaltung und denjenigen, die sich „täglich“ um streunende Katzen kümmern. Nach Aussagen verschiedener Tierschutzvereine und der Katzenhilfe Stuttgart bleibt das Problem auf hohem Niveau. Und das trotz des großen Einsatzes derer, die sich Tag für Tag um die in Not geratenen Katzen kümmern. Die Katzenhilfe ist seit 44 Jahren aktiv. Trotzdem müssen jedes Jahr hunderte Katzen eingefangen, medizinisch versorgt und kastriert werden. Zudem muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.

Der Gemeinderat der zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs, Karlsruhe, hat am 18.07.2023 einstimmig eine Katzenschutzverordnung beschlossen (siehe Verordnung der Stadt Karlsruhe zum Schutz freilebender Katzen, Juni 2023). Diese Verordnung zeichnet sich dadurch aus, dass sie inhaltlich das Problem an der Wurzel packt und nicht an den Symptomen „herumdoktert“. Freilaufende Katzen müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Dieses konsequente Vorgehen wird seit Jahren von vielen Tierschutzvereinen gefordert. Halterkatzen bilden hier keine Ausnahme. Es gibt genügend Fälle, in denen Halterkatzen trächtig werden und dann mit ihrem Nachwuchs irgendwo in der Natur landen.

Die Untersuchung der Situation und des Ausmaßes der streunenden Katzen in Karlsruhe ist grundsätzlich auf Stuttgart übertragbar. Karlsruhe hat eine konsequente Katzenschutzverordnung. In Karlsruhe gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie in Stuttgart. Es gibt keinen Grund, warum es in Stuttgart keine konsequente Katzenschutzverordnung geben sollte. Wer das viele Leid (Krankheiten, Unterernährung, Parasiten etc.) nachhaltig reduzieren will, muss konsequent sein. Freilaufende Katzen müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden!

Wir beantragen:

01.) Die Verwaltung entwirft eine Katzenschutzverordnung analog der Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe (siehe Anlage) und legt diese dem Gemeinderat vor.

02.) Falls eine Stuttgarter Besonderheit zu berücksichtigen ist oder weitere Unterlagen benötigt werden, soll ein „Runder Tisch“ mit Vertretern der Katzenhilfe Stuttgart und anderen Tierschutzvereinen eingerichtet werden, um Klarheit zu schaffen.

Antragssteller: Bianka Durst / Ioannis Sakkaros

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (186,4 KiB)

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