Keine Tolreanz


Kindeswohl

Amtsblatt 14/2025

Keine Toleranz beim Kindeswohl

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Stuttgart beobachtet mit wachsender Sorge, dass es im Bereich der Arnulf-Klett-Passage sowie der unteren Königstraße regelmäßig zu Situationen kommt, in denen Familien – häufig Angehörige der Sinti- und Roma-Gemeinschaft – mit kleinen Kindern stundenlang im öffentlichen Raum anzutreffen sind. Immer wieder sind dabei Erwachsene in offensichtlich alkoholisiertem Zustand zu sehen, während Kleinkinder auf dem Boden sitzen, schlafen oder unter teils entwürdigenden Umständen verweilen müssen.

Was für viele Bürgerinnen und Bürger einen beunruhigenden Anblick darstellt, bedeutet für die betroffenen Kinder eine akute Gefährdung ihres körperlichen und seelischen Wohlergehens. Aus Sicht der CDU-Fraktion darf hier nicht länger weggesehen werden. Der Schutz von Kindern – unabhängig von Herkunft, sozialem Hintergrund oder Aufenthaltsstatus – muss oberste Priorität genießen. Wir fordern daher, dass das Jugendamt in jedem derartigen Fall konsequent tätig wird und prüft, ob eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII angezeigt ist.

Laut § 42 Absatz 1 SGB VIII ist das Jugendamt verpflichtet, Kinder oder Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für deren Wohl besteht. Wenn Kinder über längere Zeit bettelnd oder unbeaufsichtigt im Umfeld ihrer Eltern angetroffen werden, während diese aufgrund von Alkohol- oder Suchtproblemen offenkundig nicht in der Lage sind, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, ist aus unserer Sicht regelmäßig von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen.

Uns geht es nicht um Vorverurteilungen einzelner Gruppen. Unser zentrales Anliegen ist es, die Schwächsten in unserer Gesellschaft – die Kinder – wirksam zu schützen. Gleichzeitig ist es nicht akzeptabel, dass der öffentliche Raum, insbesondere der Bereich rund um den Hauptbahnhof, durch dauerhaftes aggressives Betteln, Aufenthaltsmissbrauch und Alkoholkonsum erheblich beeinträchtigt wird.

Wir sprechen uns daher für eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei aus. Es muss sichergestellt werden, dass betroffene Kinder frühzeitig erkannt, rechtlich geprüft und bei Bedarf geschützt werden. Der städtische Vollzugsdienst soll Vorfälle umfassend dokumentieren und an zuständige Stellen weiterleiten. Zusätzlich braucht es mehr öffentliche Aufklärung.

Stuttgart muss für alle Kinder eine sichere und soziale Stadt bleiben.

Hashtags: #kinderschutz #inobhutnahme #jugendamt #JetztHandeln #FürDich #politik #cdu #stuttgartcity #benztown #stuttgart

Der Amtsblattartikel als PDF zum Download

Zurück