Kinderkrankenpflege


Ambulante Pflege

Antrag: Wie geht es mit der häuslichen Kinderkrankenpflege weiter?

Das neue Bundesgesetz, das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, soll die Qualität der außerklinischen Intensivpflege verbessern. In der Praxis bewirkt es jedoch das Gegenteil, da die außerklinische Intensivpflege aufgrund neuer Vorschriften ihre Geschäftsgrundlage verliert. Beispielsweise wird dem bestehenden Pflegepersonal durch das neue Gesetz teilweise die Kompetenz aberkannt, die es durch aufwändige Kurse wiedererlangen soll. Darüber hinaus werden Teilzeitkräfte, die ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Pflege sind, bei einem Arbeitspensum unter 50 Prozent nicht mehr anerkannt.

Die Folgen für die betroffenen Eltern und deren erkrankte Kinder sind fatal. In Stuttgart schließt beispielsweise der Verein für häusliche Kinderkrankenpflege nach 33 Jahren seine Türen aufgrund der neuen Gesetzeslage.

Wir sehen uns in der Verantwortung, dies nicht einfach so hinzunehmen, sondern die Möglichkeit einer Lösung für die Betroffenen auszuloten.

Deshalb bitten wir um einen baldigen Bericht im SGA, der folgende Fragen beantwortet:

1.) Wer wird künftig die Kinder versorgen, die einer außerklinischen Intensivpflege bedürfen?

2.) Werden Eltern mit ihren kranken Kindern künftig ohne Hilfe zurückgelassen?

3.) Wie viele Fälle gibt es pro Jahr in Stuttgart?

4.) Welche Ansätze sieht die Verwaltung, um die außerklinische Intensivpflege zu erhalten?

Antragssteller: Beate Bulle-Schmid / Bianka Durst / Dr. Markus Reiners

Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (186,5 KiB)

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