Kita-Grundsatzbeschluss
Ziel bleibt ein flächendeckendes Angebot
Interfraktioneller Antrag: Das Ziel bleibt ein qualitativ hochwertiges und flächendeckendes Ganztagsangebot für unsere Kinder - Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 0044/2024
Die Ganztagesbetreuung ist ein zentraler Baustein für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gleichstellung der Frau und für mehr Bildungsgerechtigkeit. Trotz des massiven Ausbaus der Kitaplätze (+30%) und des pädagogischen Personals (+54%) seit 2012, können die bestehenden Bedarfe in Stuttgart bei weitem nicht gedeckt werden. Zudem sind kurzfristige (Teil-)Schließungen der Einrichtungen an der Tagesordnung. Es fehlen rechnerisch ca. 1.400 Betreuungsplätze, 3.260 statistisch verfügbare Plätze können derzeit nicht vergeben werden und ca. 950 Kinder über vier Jahre haben keinen Kindergartenplatz. Dieses dramatische Defizit kann kurz- und mittelfristig leider nicht durch eine weitere Personalgewinnung abgedeckt werden.
Die Verwaltung hat daher den planerischen Richtwert für das stadtweite Angebot an Ganztagesplätzen auf 60 % reduziert (bisher: u3: über 90 % GT; ü3: 70 % GT). Diese Maßnahme soll a) zur Stabilisierung und Steigerung der Verlässlichkeit der bestehenden Angebote führen, und b) an bestimmten Stellen auch zusätzliche Plätze schaffen. Jedoch kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Zahl an dadurch zu gewinnenden Stellen und Betreuungsplätzen genannt werden.
Wir stimmen der Anpassung des planerischen Richtwertes für das stadtweite Angebot an Ganztagesplätzen (Beschlussvorlage 0044/2024) unter folgenden Maßgaben zu:
1.) Ziel bleibt ein qualitativ hochwertiges und flächendeckendes Ganztagesangebot für unsere Kinder, sodass die individuellen Bedürfnisse der Familien abgedeckt werden.
2.) Bei den Vergabekriterien wird das Punktesystem bezüglich Geschwisterkindern unverändert fortgeführt, da die Betreuung der Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen eine zu große Belastung für die Eltern darstellt. Zudem erarbeitet die Verwaltung ein Kriterium, welches den Förderbedarf des Kindes (soziale Benachteiligung etc.) berücksichtigt.
3.) Die Personalgewinnung und weitere Maßnahmen werden fortgeführt und wo möglich intensiviert mit dem Ziel, den Richtwert wieder anpassen zu können.
4.) Bei der Planung, der Renovierung und dem Neubau von Kitagebäuden werden nach Möglichkeit GT-Standards angewendet, um eine Rückkehr problemlos zu ermöglichen.
5.) Die Verwaltung evaluiert die Anpassung des Richtwertes, die neuen Vergabekriterien sowie sämtliche in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen und berichtet dem Jugendhilfeausschuss jährlich.
Antragssteller: Isabelle Weichselgartner / Anita von Brühl
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