Klare Botschaft
Straßenkleber
Amtsblatt: 06/2023
Harte Strafen für Klimakleber
Menschenleben, die in Gefahr sind, weil Polizei und Rettungskräfte aufgrund illegaler Klimakleberaktionen im Stau stehen. Ein Bild, welches 2022 in Deutschland leider häufig zum Tagesalltag gehört hat.
Auch Stuttgart wurde von illegalen Klimaklebern heimgesucht, so zum Beispiel im Mai 2022, als die B10/B27 großflächig lahmgelegt wurde. Nach einer zuletzt ruhigeren Phase hat die "Letzte Generation" aktuell öffentlich angekündigt, sich ab Februar 2023 in einer noch nie da gewesenen Dimension auf deutschen Straßen festkleben zu wollen.
Diese Androhung haben wir mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen, müssen für die Gefahrenabwehr doch zu jeder Zeit wichtige Verkehrsstraßen problemlos passierbar sein. Auch dem Berufs- und Wirtschaftsverkehr ist eine solche massive Störung der Mobilität nicht zuzumuten. Das grundgesetzlich geschützte Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut in Deutschland. Um Einschränkungen für die Allgemeinheit aber so gering wie nur möglich zu halten, müssen Protestaktionen 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Behörde gemeldet sein, damit Probleme rechtzeitig koordiniert werden können.
Unser Fraktionsvorsitzender Alexander Kotz merkt für unsere Fraktion zum Thema an: „Wir müssen gegenüber der "Letzten Generation" und ihren illegalen Klimakleberaktionen klare Kante zeigen, der Staat darf sich nicht erpressen lassen. Der Gruppierung eine Bühne im öffentlichen Diskurs zu bieten, wäre der völlig falsche Ansatz, da das Aktivistenbündnis ein fragwürdiges Demokratieverständnis aufweist. Beispielhaft hierfür steht der zurückliegende Auftritt bei "Hart aber Fair", wo die Sprecherin der "Letzten Generation" besorgniserregende Demokratievorstellungen geäußert hat.“
Für Stuttgart möchten wir deshalb – aufgrund der zu erwartenden Nötigung der Allgemeinheit – ein klares Zeichen setzen und unangemeldete Klimakleberaktionen mit einer hohen Geldstrafe oder auch Gefängnis belegt wissen. Als Vorbild sehen wir hier die Allgemeinverfügung der Stadt München, die im Dezember 2022 unangemeldete Versammlungen auf Straßen verboten hatte, welche für die Gefahrenabwehr eine besondere Relevanz aufweisen.
Wegen der Dringlichkeit soll die Stadtverwaltung jetzt schnellstmöglich eine vergleichbare Verfügung erarbeiten und folgend im Gemeinderat einbringen.
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