Klimakleber


Allgemeinverfügung

Antrag: Illegale Klimakleber in Stuttgart verhindern

Berufspendler, die nicht rechtzeitig zu ihrer Arbeit kommen, Wirtschaftsverkehr, der im Stau steht und Rettungskräfte, die nicht an ihren Einsatzort gelangen können. Ein Bild, welches in Deutschland im Jahr 2022 leider häufig zum Alltag gehört hat, weil Klimaaktivisten sich unangemeldet und
verbotenerweise mit Klebstoff an wichtigen Verkehrsknotenpunkten auf der Straße festgeklebt haben.

Auch Stuttgart fiel den Klimaklebern und ihren illegalen Protestaktionen letztes Jahr zum Opfer, so zum Beispiel im Mai 2022, als die B10/B27 großflächig lahmgelegt wurde. Nach einer zuletzt kleinen Ruhephase kündigt die "Letzte Generation" aktuell an, sich ab dem 13. Februar 2023 in einer noch nie da gewesenen Dimension auf deutschen Straßen festkleben zu wollen.

Wir haben diese Androhung mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen, müssen doch z. B. Einsatzkräfte zu jeder Zeit problemlos an ihr Ziel gelangen können. Auch dem Berufs- und Wirtschaftsverkehr ist eine solche Störung der Mobilität nicht zuzumuten. Demonstrationen sind in Deutschland grundgesetzlich geschützt, jedoch müssen sie 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Behörde angemeldet sein, damit die oben genannten Probleme rechtzeitig koordiniert werden können.

Aufgrund der oben genannten Gründe beantragen wir, um für Stuttgart ein klares Zeichen zu setzen:

1. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine ähnliche Verfügung wie die Stadt München, welche am 09.12.022 eine Allgemeinverfügung gegen Klimakleber erlassen hatte. Bei Zuwiderhandlungen gegen eine mögliche Verfügung der Landeshauptstadt soll Verwaltung und Justiz dies konsequent ahnden.

2. Wegen der Dringlichkeit beantragen wir, das Thema auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses am 08.02.2023 zu setzen.

Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Jürgen Sauer / Dr. Carl-Christian Vetter / Bianka Durst / Fritz Currle / Dr. Markus Reiners / Fred-Jürgen Stradinger

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (191,5 KiB)

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