Klimakleber


Allgemeinverfügung verlängern!

Antrag: Allgemeinverfügung gegen Klimakleber verlängern!

Seit dem 08. Juli 2023 ist sie in Kraft, die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart gegen Klimakleber. Ihre Wirksamkeit konnte sie seit dem Inkrafttreten schon mehrfach unter Beweis stellen. Beispielhaft stehen hierfür der 14. Juli und der 21. August. Im Juli konnte eine geplante Klebaktion der "Letzten Generation" auf dem Charlottenplatz rechtzeitig von der Polizei unterbunden werden, weil die Ordnungshüter den Klebstoff der Klimakleber bei einer Personenkontrolle beschlagnahmen und Platzverweise aussprechen konnten. Fortführend konnte im August nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte am Olgaeck umgehend mit der Entfernung der Klimakleber vom Asphalt begonnen werden. Ohne Allgemeinverfügung wäre hier eine zeitintensive mehrmalige Aufforderung zur Beendigung der Klebeaktion von Nöten gewesen, was zu einem noch größeren Verkehrschaos geführt hätte.

Aktuell läuft die Allgemeinverfügung gegen Klimakleber am 17. September 2023 aus. Eine nochmalige Verlängerung der Verfügung durch den Oberbürgermeister halten wir für zwingend erforderlich, da auch weiterhin ein Klebeverbot auf wichtigen Straßen der Stadt Stuttgart, – welche für die Gefahrenabwehr elementar sind, – notwendig ist. Es darf nie mehr der Fall eintreten, dass wie am Anfang des Monats Juli, – als es die Allgemeinverfügung noch nicht gab, – ein Rettungswagen seine Einsatzfahrt abbrechen muss, weil er durch die Aktion von Klimaklebern im Stau steht. Kein Menschenleben darf auch nur ansatzweise durch Klimakleber fahrlässig in Gefahr gebracht werden. Die Allgemeinverfügung begrenzt zudem das Ausmaß der Sachbeschädigung an Stuttgarter Straßen, da das schnelle Eingreifen der Polizei ein Festkleben am Straßenbelag erschwert.

Wir bitten Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper daher,

um eine Verlängerung der Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart gegen Klimakleber über den 17. September 2023 hinaus – sich wiederkehrend verlängernd, – solange von Klimagruppierungen die Gefahr ausgeht, dass durch Klebeaktionen wichtige Verkehrsstraßen der Landeshauptstadt, die für die Gefahrenabwehr elementar sind, zeitlich in beträchtlichem Ausmaß blockiert werden beziehungsweise die Gefahr besteht, dass Straßeninfrastruktur beschädigt wird.

Fortführend bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

Inwieweit können Klimakleber durch die Stadt Stuttgart für ihre illegalen Klebeaktionen und den damit verbundenen Sachbeschädigungen an Straßen in Regress genommen werden?

Welche Zahlungen haben Klimakleber für Einsatzkosten von Polizei und Feuerwehr schon tätigen müssen beziehungsweise für etwaige Sachbeschädigungen an Straßen? Stehen noch Zahlungen diesbezüglich aus?

Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Jürgen Sauer / Dr. Carl-Christian Vetter / Bianka Durst / Fritz Currle / Dr. Markus Reiners / Fred-Jürgen Stradinger

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (191,8 KiB)

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