Kostenerstattung
Konnexitätsprinzip
Antrag: Transparenz bei der Kostenerstattung durch Land und Bund schaffen
Die wirtschaftlich rosigen Jahre für die Landeshauptstadt Stuttgart scheinen im Hinblick auf den Haushalt vorüber zu sein. Über ein Jahrzehnt hinweg konnte Stuttgart solide Jahresüberschüsse erwirtschaften, die essenziell waren, um die vom Gemeinderat beschlossenen hohen Investitionen zu finanzieren.
Doch durch die derzeitige schwere Rezession, die Deutschland fest im Griff hat, steuert die Landeshauptstadt 2024 nur noch auf einen knappen Jahresüberschuss zu. Für das Jahr 2025 zeichnet sich eine kritische Haushaltslage ab: Prognosen zufolge wird eine erhebliche Neuverschuldung von rund 800 Millionen Euro erforderlich sein. Zudem hat das Regierungspräsidium den Haushalt angemahnt, was die Stadtkämmerei veranlasst hat, für 2025 eine vorläufige Haushaltssperre zu verhängen und dem Gemeinderat die Aufstellung eines Nachtragshaushalts aufzuerlegen.
Der Gemeinderat wird im Nachtragshaushalt aller Voraussicht nach gezwungen sein, bereits beschlossene, jedoch noch nicht umgesetzte millionenschwere Projekte zu streichen, um einen rechtskonformen Haushalt für 2025 aufzustellen. Auch im Hinblick auf die kommenden Doppelhaushaltsberatungen für 2026/2027 wird die Priorisierung von Projekten von entscheidender Bedeutung sein.
Ein besonders ärgerlicher Aspekt der aktuellen Finanzsituation ist die massive Verzögerung bei der eigentlich zugesagten Kostenerstattung durch Land und Bund. Beide bleiben in vielen Bereichen hinter ihren Verpflichtungen zurück, insbesondere im Hinblick auf das Konnexitätsprinzip: denn Bund und Land müssen die Aufgaben, die sie verpflichtend an die Kommunen delegiert haben, auch kostendeckend finanzieren.
Ein paar Beispiele verdeutlichen, welche horrende Summen die Stadt Stuttgart aufgrund fehlender Kostenerstattung durch Land und Bund tragen muss.
Bei der Flüchtlingsunterbringung muss die Landeshauptstadt nach Abzug der bisherigen Erstattungen im Jahr 2024 etwa 115 Millionen Euro alleine für Unterkunft, Verpflegung und Leistungen nach SGB II aufbringen. Weitere Erstattungen durch Land und Bund sind jedoch äußerst unsicher, da beispielsweise noch immer Abrechnungen aus den späten 2010er-Jahren bei der Stadtkämmerei ausstehen.
Beim Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat Stuttgart 2024 bisher lediglich 6 Millionen Euro vom Bund erhalten, obwohl der Stadt eigentlich noch weitere 145,1 Millionen Euro zustehen.
Diese Beispiele verdeutlichen die erheblichen Herausforderungen und Probleme, welche die Landeshauptstadt mit dem Konnexitätsprinzip hat.
Angesichts der prekären Haushaltslage 2025 und der immensen Rückstände bei rechtlich zugesagten Zahlungen von Land und Bund ist es fundamental, dass der Gemeinderat eine komplette Übersicht bezüglich der Kostenerstattungen von Land und Bund erhält. Es muss transparent gemacht werden, wie hoch die ausstehenden Beträge sind und wann mit deren Erstattung zu rechnen ist bzw. welche Beträge die Finanzverwaltung so einstuft, dass sie vermutlich nicht mehr durch Land oder Bund geleistet werden.
Wir beantragen daher einen umfassenden Bericht im Verwaltungsausschuss, der zwingend vor den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2025 vorliegen muss. Der Bericht soll folgende Punkte klären:
1.) Welche Aufgaben werden von der Stadt übernommen, die von Land und Bund auferlegt wurden und für die eine Kostenerstattung zugesagt ist? Welche dieser gesetzlichen Pflichtaufgaben sind finanziell ausreichend gedeckt?
2.) In welchen Bereichen sind Land und Bund mit der Erstattung im Rückstand? Mit welchen Beträgen kann zeitnah gerechnet werden und welche Forderungen drohen auszufallen?
3.) Welche rechtlichen Schritte kann die Stadt Stuttgart unternehmen, um ausstehende Gelder – etwa durch Klage – von Land und Bund einzufordern?
4.) Welche Aufgaben kann die Landeshauptstadt aufgrund fehlender Zahlungen durch Land oder Bund einstellen oder aussetzen?
Den Bericht sehen wir als essenziell an, um die finanzielle Zukunft der Landeshauptstadt verantwortungsvoll zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Beratungen zum Nachtragshaushalt 2025.
Antragssteller: Alexander Kotz / Jürgen Sauer / Anita von Brühl / Dr. Markus Reiners
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