Kriminelle syrische Großfamilie
Abschieung vorantreiben
Antrag: Kriminelle syrische Großfamilie in Stuttgart: Abschiebung schnellstmöglich ohne Wenn und Aber!
Auf Grundlage der jüngsten Berichterstattung über die syrische Familie aus Stuttgart, bei der bereits sechs Brüder in Haft sind und die durch wiederholt schwerste Straftaten, darunter auch ein Mordversuch, eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, fordert die CDU-Fraktion im Stuttgarter Rathaus mit aller Entschlossenheit die sofortige Abschiebung dieser Familie.
Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Familie, die weit über 100 Straftaten auf ihrem Konto hat und wiederholt gegen unsere Gesetze verstößt, weiterhin in Deutschland verbleibt. Die wiederholte Begehung schwerwiegender Vergehen stellt eine klare Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar. Im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes gibt es klare rechtliche Grundlagen für die Ausweisung der straffälligen Familienmitglieder, insbesondere gemäß § 53 und 54 AufenthG, der die Ausweisung von Ausländern, die schwere Straftaten begangen haben, regelt. Diese Regelung gilt umso mehr, wenn Straftäter wie diese Familie durch ihr Verhalten immer wieder die Sicherheit der Gesellschaft gefährden.
Wir sind der festen Überzeugung, dass es nicht weiter toleriert werden darf, dass sich Straftäter im Land aufhalten, die das Sicherheitsgefühl und die Sicherheit der Bürger massiv beeinträchtigen. Durch ihre wiederholte Kriminalität haben diese Familienmitglieder das Vertrauen der Stuttgarter Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit und die öffentliche Sicherheit erschüttert. Eine Ausweisung gemäß § 53 und 54 Aufenthaltsgesetz ist daher dringend erforderlich.
Die Frage, ob die Familie in Syrien einer besonderen Gefährdung ausgesetzt ist, sollte im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit in Stuttgart neu bewertet werden. Angesichts der Veränderungen seit dem Sturz des Assad-Regimes muss eine politische Verfolgung oder individuelle Gefährdung unter den aktuellen Umständen zumindest hinterfragt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit eine politische Verfolgung gemäß § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz noch relevant sein könnte.
Die Stadtverwaltung Stuttgart muss unverzüglich mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um die rechtlichen Schritte zur Abschiebung der Familie schnellstmöglich einzuleiten. Es darf nicht zugelassen werden, dass eine solche kriminelle Großfamilie weiterhin Teil unserer Gesellschaft bleibt und die Sicherheit sowie das Wohl unserer Bürger gefährdet.
Wir beantragen:
Die Verwaltung berichtet zeitnah schriftlich, inwieweit in der Vergangenheit bereits Aktivitäten von Behörden unternommen wurden, um die Familie abzuschieben, und woran dies bisher gescheitert ist. Darüber hinaus stellt die Verwaltung dar, inwiefern eine Abschiebung zeitnah möglich wäre, wer die Verantwortung dafür trägt und inwiefern die Stadtverwaltung diese Bestrebungen unterstützen kann.
Antragssteller: Alexander Kotz / Dr. Markus Reiners / Beate Bulle-Schmid / Dr. Klaus Nopper / Bianka Durst / Isabelle Weichselgartner
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