Landwirtschaft
Weinbau
Antrag: Die heimische Kulturlandschaft muss bewahrt werden!
Stuttgart: Großstadt zwischen Wald und Reben. Durch die besondere klimatische Bedingung und den zahlreichen Steillagen wird seit dem 10. Jahrhundert am Neckar Weinbau betrieben. Die Weinbaubetriebe gehören damit zu den knapp 200 landwirtschaftlichen Betrieben, die fast 12% der
Stadtfläche bewirtschaften. Diese Betriebe leisten einen wichtigen Beitrag zu der Nahversorgung in der Landeshauptstadt. Der Weinbau als Sonderkultur macht dabei ca. 2% aus.
Durch die geplante Verordnung der EU-Kommission sehen wir eine Gefährdung der heimischen Landwirtschaft. Aus dem bisherigen Entwurf der geplanten Verordnung soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50% reduziert und in Schutzzonen sogar komplett verboten werden. Nach vorliegenden Informationen aus Fachkreisen bedeutet diese Verordnung, dass bei Inkrafttreten der Verordnung große Teile der landwirtschaftlichen Betriebe künftig keine rentable Bewirtschaftung mehr betreiben können. Aufgrund der Steillagen ist die Bewirtschaftung der Weinflächen bereits jetzt schon besonders aufwendig. Der Pflanzenschutz in der Landwirtschaft – insbesondere in Steillagen – ist wichtig und kann nicht durch pauschale Regelungen reduziert werden. Es bedarf situativ, jahrgangs- und standortangepassten Regelungen. Zudem wurde mit dem Biodiversitätsgesetz in Baden-Württemberg bereits ein nachhaltiges Regelwerk geschaffen. Die neue gesetzliche Regelung hätte die Konsequenz, dass zahlreiche Betriebe schließen müssten. Dies gilt es zu verhindern, denn die Bewirtschaftung der Weinberge hat eine wichtige Bedeutung für die Region. Die heimische Kulturlandschaft muss bewahrt werden.
Wir bitten deshalb um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Auswirkungen hat die geplante Verordnung der EU-Kommission auf die Stuttgarter Landwirtschaft insbesondere auf ihre Sonderkulturen im Wein- und Obstbau?
2. Sind im Falle des Inkrafttretens der Verordnung die ausgewiesenen Schutzzonen FFH (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) und Vogelschutzgebiete im Zusammenhang mit dem Biodiversitätsgesetzes noch relevant?
3. Wie definiert die Verwaltung den Einsatz von chemischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten?
4. Werden die Pflanzenschutzmittel für den biologischen und konventionellen Weinbau gleichgeschaltet oder gibt es dazu differenzierte Anwendungsmöglichkeiten?
5. Wie schätzt die Verwaltung zukünftig ein generelles Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln ein?
Antragssteller: Beate Bulle-Schmid / Nicole Porsch / Fritz Currle / Fred-Jürgen Stradinger
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