Migartion & Sicherheit


Pilotprojekt

Symbolbild für die Abschiebung von Straftätern in ihr Heimatland

Credits Bild: Mit Hilfe von KI erstellt

Antrag: Pilotprojekt „Migration und Sicherheit“ – Stand der Umsetzung in Stuttgart

Das Land Baden-Württemberg hat im Januar 2026 das Pilotprojekt „Migration und Sicherheit“ gestartet. Stuttgart gehört neben Pforzheim und dem Enzkreis zu den drei Pilotregionen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden bei straffällig gewordenen Ausländern enger zu verzahnen und notwendige aufenthaltsrechtliche Maßnahmen schneller auf den Weg zu bringen.

Gerade bei Personen, die wiederholt strafrechtlich in Erscheinung treten, kommt es auf klare Zuständigkeiten und kurze Abstimmungswege an. Polizei, Justiz und Ausländerbehörden müssen ihre Erkenntnisse frühzeitig zusammenführen. Wo die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung vorliegen, müssen Identitäten zügig geklärt, bestehende Hindernisse beseitigt und Ausreisen beziehungsweise Abschiebungen konsequent vorbereitet werden.

Dass eine enge Zusammenarbeit der Behörden Wirkung entfalten kann, hat bereits der Umgang mit einer syrischen Großfamilie aus Stuttgart gezeigt, der insgesamt mehr als 160 Straftaten zur Last gelegt wurden. Im Jahr 2025 verließen 17 Familienmitglieder Deutschland im Wege kontrollierter Ausreisen nach Syrien. Maßgeblich beteiligt war hierbei der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.

Vor diesem Hintergrund wollen wir wissen, wie das neue Pilotprojekt des Landes in Stuttgart konkret umgesetzt wird und welche Erfahrungen bislang gemacht wurden. Entscheidend ist, ob die vorgesehenen Strukturen tatsächlich zu schnelleren Verfahren und klareren Abläufen führen oder ob rechtliche, organisatorische oder tatsächliche Hindernisse bestehen.

Wir beantragen einen zeitnahen Bericht im Verwaltungsausschuss zu folgenden Fragen:

1.) Wie ist das Pilotprojekt „Migration und Sicherheit“ in Stuttgart konkret ausgestaltet und wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde, Polizei, Justiz und weiteren beteiligten Behörden?

2.) Wie viele Personen befinden sich derzeit im Stuttgarter Teil des Pilotprojekts im Fokus und nach welchen Kriterien werden Personen in das Projekt aufgenommen?

3.) Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Pilotprojekts bislang eingeleitet beziehungsweise umgesetzt, insbesondere im Hinblick auf Identitätsklärung, aufenthaltsrechtliche Maßnahmen, freiwillige Ausreisen und Abschiebungen, und welche Ergebnisse konnten bisher erzielt werden?

4.) Welche rechtlichen, organisatorischen oder tatsächlichen Hindernisse erschweren derzeit eine zügige Umsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen und welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, um Verfahren und behördenübergreifende Abstimmungen zu beschleunigen?

5.) Wie erfolgt der Austausch der Landeshauptstadt Stuttgart mit den weiteren Pilotregionen Pforzheim und Enzkreis, welche Erfahrungen und Verfahrensweisen werden zwischen den beteiligten Standorten geteilt und inwieweit konnten daraus bereits Erkenntnisse für die Umsetzung in Stuttgart gewonnen werden?

Antragssteller: Klaus Wenk / Alexander Kotz / Dr. Markus Reiners / Jürgen Sauer / Anita von Brühl

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (52,4 KiB)

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