Modulbau
Temporäres Wohnen
Antrag: Weiterentwicklung der Pläne zur Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) plant, temporäres Wohnen auf ihrem neuen Innenstadt-Campus zu ermöglichen. Gemäß unserem Antrag Nr. 127/2022 vom 25.04.2022 wurden die Pläne für diese Initiative vorgestellt. Die Mitglieder des Ausschusses des STA haben damals ihre breite Zustimmung ausgedrückt und großes Interesse am Projekt gezeigt, woraufhin die Verwaltung beauftragt wurde, dieses Vorhaben umzusetzen. Für die Realisierung des Projekts sollen auch finanzielle Mittel aus der Rücklage „temporäres Wohnen“ gemäß dem Beschluss des letzten städtischen Haushalts 2022/2023 verwendet werden.
Nach unserer erneuten Anfrage vom 02.03.2023 (Antrag Nr. 53/2023) haben wir um einen aktualisierten Sachstandsbericht gebeten. Bislang haben wir jedoch keine weiteren Informationen zum Fortschritt des Projekts erhalten. Angesichts des anhaltend dringenden Bedarfs an Wohnraum und der Zuteilung finanzieller Mittel für temporäres Wohnen betrachten wir die zügige Umsetzung des Projekts als ein wichtiges Signal an die Stadtgesellschaft.
Vor diesem Hintergrund fordern wir eine Berichterstattung im STA über den aktuellen Stand des Projekts. Zusätzlich bitten wir um Auskunft zu folgenden Punkten:
1.) Aktueller Sachstand anderer temporärer Wohnangebote in Stuttgart.
2.) Aktuelle Höhe der verfügbaren finanziellen Mittel aus der Rücklage „Temporäres Wohnen“ sowie eine Aufstellung der bereits verwendeten Mittel.
Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Dr. Carl-Christian Vetter / Fred-Jürgen Stradinger
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