Nachtragshaushalt 2025
Stuttgart muss sparen
Antrag: Finanzstatus zum Doppelhaushalt 2024/2025 - Antrag zur Vorlage 0387/2024 BV
Mit der Vorlage 0387/2024 „Finanzstatus zum Doppelhaushalt 2024/25“ berichtet die Stadtverwaltung über die aktuelle Finanzsituation der Stadt im Vollzug des Doppelhaushalts.
Wenig überraschend zeigt die Verwaltung dabei auf, dass die finanzielle Lage der Stadt sich drastisch verschlechtert bzw. verschlechtern wird. Die allgemeine Rezession in Deutschland wirkt sich auf die Steuereinnahmen des Bundes und damit auch negativ auf die Zuweisungen an die Kommunen aus. Darüber hinaus lassen die Meldungen der großen Stuttgarter Unternehmen über Arbeitsplatzabbau, Abbau von Leiharbeit und Reduzierung von Schichten nichts Gutes hoffen was die Gewerbesteuerzahlungen 2025 und folgend angeht. Die Wirtschaftswissenschaftler befürchten eher eine „U-Krise“ oder gar eine „L-Krise“ und nicht wie in der Vergangenheit nur eine kurze „V-Krise“ der deutschen Wirtschaft.
Dazu kommt, dass der Haushalt unserer Stadt durch zwei Bereiche zusätzlich extrem unter Druck gerät: Im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) kommt das Land Baden-Württemberg seinen Verpflichtungen zur Übernahme der Kosten der Stadt nur zu einem kleinen Teil nach. Alleine beim BTHG wird die Stadt dieses Jahr über 145 Mio. € selbst leisten müssen, die eigentlich vom Land zu ersetzen wären. Im Jahr 2025 rechnet die Verwaltung bei diesem Thema mit 160 Mio. € Verschlechterung wegen ausfallender Zahlungen des Landes. Im Bereich der Flüchtlingsunterbringung steht aktuell noch eine fällige Zahlung für das Jahr 2024 in Höhe von über 100 Mio. € aus – die Stadtverwaltung geht hier nur von einer deutlich geringeren Zahlung durch das Land aus und dies auch erst in einigen Jahren.
Die Verwaltung hat daher dem Gemeinderat neben der Erhöhung des globalen Minderaufwands (Sparmaßnahmen im laufenden Doppelhaushalt) um 29 Mio. € vorgeschlagen, alle freiwilligen Leistungen im Jahr 2025 erstmal um 50 % zu reduzieren bis vermutlich zum Ende des zweiten Quartals 2025 ein Nachtragshaushalt durch das Regierungspräsidium genehmigt wurde.
Wir halten diese harte Maßnahme, erst kurz vor Beginn des Haushaltsjahres 2025 bzw. kurz nach seinem Beginn für die allermeisten Zuschuss- und Fördermittelempfänger für nicht zumutbar. Die Sportvereine, Kultureinrichtungen, Verbände, Hilfsorganisationen, Sozialorganisationen und viele mehr wären mindestens bis Juni 2025 in der Ungewissheit, ob im schlimmsten Fall 50 % ihrer städtischen Zuschüsse, die in vielen Fällen die existenzielle Grundlage ihrer Arbeit sind, gestrichen werden. Viele Veranstaltungen, die für das erste halbe Jahr geplant sind, könnten dann 2025 vermutlich nicht stattfinden.
Vor dem Hintergrund, dass die Stadt bisher als eine der ganz wenigen Städte schuldenfrei ist und eine (aktuell zum Großteil zwar gebundene Liquidität) von ca. 2 Milliarden € besitzt, werten wir die umfassende haushaltswirtschaftliche Sperre als unverhältnismäßig. Wir möchten, dass unsere Stadt auch in finanziell schwieriger Zeit ein verlässlicher und planbarer Partner der Stadtgesellschaft bleibt. In der aktuellen Finanzsituation unserer Stadt sind wir überzeugt, dass wir uns zu Gunsten der zahlreichen Haupt- und Ehrenamtlichen in unserer Stadt ein solches „Pufferjahr“ leisten können, bevor wir dann, wenn erforderlich, größere Kürzungen ab 2026 vornehmen müssen. Zur Wahrheit gehört dann aber auch, dass wir die Förder- und Zuschussempfänger umfassend im Laufe des Jahres 2025 darauf vorbereiten müssen, dass es höchstwahrscheinlich im Doppelhaushalt 2026/27 nach langen Jahren des regelmäßigen Zuwachses, zu Kürzungen der freiwilligen Leistungen der Stadt kommen muss.
Wir beantragen folgende Änderungen zur Vorlage 0387/2024:
1.) Die Beschlussziffer 3.b) wird aus der Vorlage gestrichen – diehaushaltswirtschaftliche Sperre wird nicht umgesetzt.
2.) Es wird unter Beschlussziffer 4. neu eingefügt: „Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Beratung des Nachtragshaushaltsplanentwurfs 2025 einen Vorschlag zur Priorisierung der Gesamtliste größerer Investitionsmaßnahmen dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen.“
3.) Es wird unter Beschlussziffer 5. neu eingefügt: „Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Beratung des Nachtragshaushaltsplanentwurfs 2025 eine Liste der beschlossenen Projekte für welche Ermächtigungsübertragungen gebildet wurden, dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen. Dabei soll auch jeweils eine grobe Einschätzung dargestellt werden, welche aktuelle Kostenprognose für das jeweilige Projekt angesetzt wird und wie groß die Differenz zu den vorhandenen in bisherigen Haushalten eingestellten Finanzmitteln ist.“
4.) Es wird unter Beschlussziffer 6. Neu eingefügt: „Die Verwaltung wird beauftragt mit allen möglichen Mitteln, notfalls auch juristischen Schritten, unsere begründeten finanziellen Forderungen aus dem Bundesteilhabegesetz und der gesetzlichen Flüchtlingsunterbringung gegenüber dem Land geltend zu machen.“
5.) Es wird unter Beschlussziffer 7. neu eingefügt: „Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Beratung des Nachtragshaushaltsplanentwurfs den Gemeinderat monatlich über die Entwicklungen zum Jahresabschluss 2024 zu unterrichten.“
6.) Es wird unter Beschlussziffer 8. neu eingefügt: „Die Stadtverwaltung informiert alle Empfänger freiwilliger finanzieller Zuschüsse der Stadt darüber, dass nur durch größte Anstrengungen eine umfassendere Kürzung ihrer Zuschüsse im Jahr 2025 verhindert werden kann. Die Zuschussempfänger sollen sich bei deren Planungen für die Jahre 2026/27 darauf vorbereiten, dass Förderansätze gekürzt werden müssen.
Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Dr. Carl-Christian Vetter / Klaus Wenk / Jürgen Sauer
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