Naturschutz oder Rebbau?
Biotop
Anfrage: Pilotprojekt Biotop Verbund Obertürkheim/Untertürkheim: Naturschutz oder Rebbau?
Durch das Landesnaturschutzgesetz von 2021 ist die Umsetzung des Biotopverbundes für alle Kommunen und Landkreise verpflichtend, so auch für Stuttgart. Nun soll ein Pilotprojekt in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium auf den Gemarkungen Obertürkheim und Teilen von Untertürkheim durchgeführt werden. Ziel ist es, den Lebensraum von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu schützen.
Nach mehreren Online-Terminen wurde nun am 02.02.2023 eine Informationsveranstaltung für Weingärtner und Grundstücksbesitzer in Untertürkheim durchgeführt. Dabei wurde die Biotopverbundplanung mit den möglichen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten von den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde vorgestellt. Im Voraus wurde den Landbewirtschaftern das ca. 220 Seiten umfassende Gutachten vom Planungsbüro „Tier- und Landschaftsökologie Deuschle“ zugesendet, ebenso wie Pläne/Karten der gewünschten Maßnahmen.
Als wichtigste Priorität wurde die Freiwilligkeit der betroffenen Grundstücksbesitzer hervorgehoben. Es konnten direkt Fragen gestellt werden, die von der Verwaltung teilweise beantwortet wurden. Da die Biotopverbundplanung ein sehr starker Eingriff in das Kulturland, die bestehenden Weinberge und
die Landschaft darstellt, sollten im Voraus wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen geklärt werden.
Bestimmungen zum Pflanzenschutz, zu den Anforderungen, der Anwendung, zu Abstandsregelungen usw. sind auf EU- und Bundesebene festgelegt. Darunter fallen auch Abstandsregelungen zu Gewässern, Saumstrukturen, Siedlungen und Nichtkulturland.
Wird nun mitten im Rebgebiet ein Weinberg zum Biotop, verfallen nach ein paar Jahren die Pflanzrechte und es ist kein Kulturland mehr. Damit sind die Bewirtschafter aus den Nachbargebieten gesetzlich dazu gezwungen Abstände beim Pflanzenschutz einzuhalten, wodurch sie auf einem Teil ihrer Fläche enteignet werden. Diese Abstandsregelung wurde weder vom Planungsbüro noch von der Unteren Naturschutzbehörde in der Biotopverbundplanung berücksichtigt.
Wir sind der Meinung, dass das Prinzip der Freiwilligkeit bedeuten muss, dass angrenzenden Nachbarn keine Nachteile durch ein Biotop neben ihren Weinbergen entstehen. Dies ist allerdings rechtlich eben nicht möglich, da die Abstandsauflagen gesetzlich festgelegt sind. Nach unserer Ansicht bedarf es hier eine rechtliche Lösung, sofern Biotope inmitten des Rebgebiets angelegt werden sollen.
Wir bitten um Beantwortung von folgenden Fragen:
1. Werden auch städtische Grundstücke in das Verfahren mit einbezogen?
2. Wo befinden sich diese Grundstücke?
3. Können Grundstücke mit der Stadt getauscht werden?
4. Im Gutachten sind Grundstücke mit Parzellennummern dargestellt, könnten dieselben als entsprechende Grundstücke markiert werden?
5. Müssen Rebzeilen gerodet werden? Falls ja, gibt es Entschädigungen dafür?
6. Wer und wie werden diese Biotope gepflegt?
7. Sollen auch Bäume in die Verbundachsen mit eingepflanzt werden?
8. Nach welchen Richtlinien dürfen angrenzende Reben gegen Rebkrankheiten und Schädlinge behandelt werden?
9. Werden die Verbundachsen als Dauergrünland behandelt oder werden dieselben nach mehrjährigem Bestand neu eingesät?
10. Wäre es möglich, dass eine weitere Präsenzveranstaltung im Bezirk stattfindet, bei der an Hand von Karten die vorgesehenen Verbundachsen und weitere Maßnahmen dargestellt werden.
Antragssteller: Beate Bulle-Schmid / Fritz Currle / Dr. Markus Reiners
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