Parkraummanagement


Ausnahmeregelungen

Antrag: Parkraummanagement grundsätzlich überprüfen und optimieren

In wenigen Monaten wird das Parkraummanagement in Stuttgart 15 Jahre alt. Es ist im März 2011 etabliert worden, um den immensen Parkdruck im Stuttgarter Westen in den Griff zu bekommen und vor allem die ansässigen Anwohner zu schützen. Auch wir haben die Grundlogik des Parkraummanagements damals unterstützt. In der Zwischenzeit wurden zahlreiche weitere Gebiete auf Stuttgarter Gemarkung mit Parkraummanagement belegt, vor allem in den fünf Innenstadtbezirken und immer bei einem starken Missverhältnis von vorhandenen Parkplätzen und Fahrzeuge der Anwohner, die dort parken möchten. Dadurch ergab sich auch in den meisten Fällen eine entsprechende Unterstützung durch die Bürger und die Bezirksbeiräte.

Nun hat sich die Bundesgesetzlage geändert, es darf jetzt auch ohne einen nachgewiesenen Parkierungsdruck in einem Gebiet trotzdem Parkraummanagement in Verbindung mit einer Bewohnerparkregelung eingeführt werden.Schon bei einem drohenden Parkraummangel kann diese Bewohnerparkregelung nun angeordnet werden, um einem erheblichen Parkdruck, wo vermeidbar, vorzubeugen. Weiterhin kann auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Anordnung erfolgen. Damit ist der wichtigste Grund, der zur Einführung im Jahr 2011 bestand, der Schutz der Anwohner vor Parkierungsdruck durch Pendler oder Gäste von Gastronomie oder Kultureinrichtungen nicht mehr zwingend gegeben. Dies hat natürlich zur Folge, dass in diesen Gebieten, ohne richtigen Mehrwert für die Anwohner – wo kein Parkdruck herrscht, er aus Bewohnerperspektive nicht absehbar ist und auch kein echtes neues städtebauliches Entwicklungskonzept geplant ist, lediglich die negativen Auswirkungen des PRM für die Anwohner sichtbar sind und es daher zu zahlreichen negativen Rückmeldungen und einer überwiegend ablehnenden Haltung kommt.

Diese neuen Rahmenbedingungen, die aktuellen Pläne zur Einführung bzw. Erweiterung der Parkraumanagement-Gebiete und sehr viele kritische Bürgerbriefe sowie Schreiben von Handels- und Gewerbevertretern müssen daher zu einer Weiterentwicklung des Stuttgarter Konzeptes eines PRM und seiner Instrumente führen. Anträge aus Stadtbezirken, wo das Parkraummanagement demnächst eingeführt werden soll, in denen sich eine Mehrheit über die politischen Lager hinweg im Bezirksbeirat gegen die Einführung ausspricht, unterstützen unseren Wunsch nach einer konstruktiven grundsätzlichen Befassung mit dem Thema.

Vor dem Hintergrund der veränderten Rechtslage hat die Stadtverwaltung eine umfassende erhebliche Einführung bzw. Erweiterung der Parkraummanagementgebiete vorgeschlagen. Unsere Aufgabe als Gemeinderat ist es nun, für diese Gebiete einen neuen „Instrumentenkasten“ aufzusetzen, der einerseits PRM ermöglicht, aber andererseits auch neue Möglichkeiten für Besucher, Mitarbeiter von Betrieben, pflegende Angehörige, Mitglieder der Blaulichtfamilie oder Personen, die ihren Zweitwohnsitz in einem PRM-Teilgebiet haben, schafft und damit die Akzeptanz aller Betroffenen für das PRM erhöht.

Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen in der STA-Sitzung vom 25.11.2025:

1.) Gibt es die Möglichkeit, einen Dauerparkausweis oder alternativ eine Form eines Parkscheines zu etablieren, der zum Ziel haben soll, schwerwiegende Nachteile für Geschäfte und Betriebe oder aus sozialen Gründen wie bspw. zur Pflege von Angehörigen abzuwenden? Ein solcher Dauerparkausweis oder Dauerparkschein könnte entweder in allen PRM-Gebieten oder etwa nur in einem Parkraummanagement-Teilgebiet gelten.

2.) Kann die Brötchentaste verstärkt, auch rückwirkend in bereits bestehenden Parkraummanagementgebieten, eingeführt werden, um überall kurzzeitige Besuche in Geschäften oder anderweitige kurze Erledigungen zu ermöglichen?

3.) Die Dauer, in der das Parken in einem Parkraummanagement-Gebiet kostenpflichtig ist, orientierte sich damals am Stuttgarter Westen, der durch Gastronomie geprägt ist und man so die Anwohner vor in Wohngebieten parkenden Gästen schützen wollte. Welche Auswirkungen hätte es, die Zeiten in Wohngebieten mit mäßiger Parkraumnachfrage an klassische Geschäftszeiten bzw. Arbeitszeiten anzupassen?

Antragssteller: Alexander Kotz / Jürgen Sauer / Dr. Carl-Christian Vetter

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (51,0 KiB)

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