Rücklagen für Wasserversorgung
Finanzierungsmöglichkeit
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Interfraktioneller Antrag: Beendigung der Rechtsstreitigkeiten Wasser und Löschwasser zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Netze BW GmbH – Antrag zur Vorlage 1140/2025 BV "Zukunft der städtischen Wasserversorgung sicherstellen"
Nach jahrelangem Rechtsstreit mit der EnBW um das Stuttgarter Wassernetz liegt nun erneut ein Vergleichsvorschlag auf dem Tisch. In den damaligen Verträgen fehlte eine klare Regelung, wann die Konzession tatsächlich endet. Dies kann nun korrigiert und damit Rechtssicherheit geschaffen werden.
Denn anders als die bisherigen Verträge sieht der neue Vorschlag nun eine Endschaftsklausel vor – ein fixes Datum, an dem die Konzession tatsächlich ausläuft. Damit wird die Grundlage geschaffen, damit die Stadt das Netz in Zukunft erwerben kann.
Doch dazu ist es notwendig abzusichern, dass die Stadt dann dazu auch in der Lage ist. Um in Zukunft handlungsfähig zu sein, muss sich die Stadtverwaltung einen Überblick zum Zustand und Wert der Netze verschaffen, einen Finanzierungsplan erarbeiten sowie den Aufbau entsprechender Rücklagen angehen.
Wir beantragen:
1.) Die Verwaltung erarbeitet einen Finanzierungsplan und baut in den kommenden Jahren das entsprechend nötige Eigenkapital mittels Rücklagen auf, um zukünftig in der Lage zu sein, die Wasserversorgung nach Auslaufen der Konzession übernehmen zu können.
2.) Zudem wird eine mögliche Eingliederung in die städtische Organisationstrukturausgearbeitet und in den gemeinderätlichen Gremien vorgestellt. Dies beinhaltet eine Darstellung der unterschiedlichen Organisationsformen mit den damit verbundenen Vorzügen und Risiken
Antragssteller: Alexander Kotz / Jürgen Sauer / Michael Warth
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