Schulbudget


Entbürokratisierung

Symbolbild für zu viel Bürokratie

Credits Bild: Mit Hilfe von KI erstellt

Antrag: Schulbudgets: Mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie

Uns erreichen aus den Stuttgarter Schulen Rückmeldungen, dass die Handhabung der Schulbudgets in der Praxis als sehr bürokratisch und teilweise restriktiv wahrgenommen wird. Selbst bei kleineren Anschaffungen müssen Schulleitungen offenbar regelmäßig erläutern, weshalb eine Ausgabe aus dem eigenen Schulbudget finanziert werden soll. Das führt zu zusätzlichem Aufwand bei den Schulen ebenso wie beim Schulverwaltungsamt.

Dabei sieht § 48 Abs. 2 Schulgesetz Baden-Württemberg ausdrücklich vor, dass der Schulträger der Schulleitung die zur Deckung des laufenden Lehrmittelbedarfs erforderlichen Mittel zur selbständigen Bewirtschaftung überlassen soll. Auch die Hinweise des Kultusministeriums gehen davon aus, dass den Schulen Pauschalbeträge zur selbständigen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden und die Schulen über deren Verwendung nach pflichtgemäßem Ermessen selbständig entscheiden.

Selbstverständlich findet diese Eigenverantwortung nicht ohne rechtliche Grenzen statt. Zu beachten sind insbesondere das Schulgesetz und die Lernmittelverordnung sowie die haushalts-, kassen- und vergaberechtlichen Bestimmungen. Zugleich verfügt die Landeshauptstadt als Schulträger aber über eigene organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten. Das zeigt bereits die heutige Stuttgarter Praxis: Für Beschaffungen gelten unterschiedliche Freikaufgrenzen; bei allgemeinbildenden Schulen sind dies bis zu 1.000 Euro netto, bei beruflichen Schulen bis zu 2.500 Euro netto.

Aus unserer Sicht bedarf es deshalb einer transparenten Darstellung durch die Stadtverwaltung. Im zuständigen Ausschuss soll nachvollziehbar aufgezeigt werden, welche Ausgaben die Schulen aus ihren Schulbudgets eigenständig tätigen dürfen, welche Einschränkungen unmittelbar aus gesetzlichen Vorgaben folgen und welche auf eigenen städtischen Regelungen oder Verfahrensweisen beruhen. Ebenso sollte dargestellt werden, wann eine vorherige Abstimmung oder Genehmigung durch das Schulverwaltungsamt erforderlich ist und welche Nachweis- und Prüfpflichten bestehen.

Damit soll zunächst Klarheit darüber geschaffen werden, wie groß der tatsächliche Handlungsspielraum der Schulleitungen bei der Bewirtschaftung ihrer Budgets ist und an welchen Stellen gegebenenfalls städtische Verfahren vereinfacht werden könnten. Ziel ist eine transparente und praktikable Handhabung, die den rechtlichen Rahmen einhält und gleichzeitig unnötigen Verwaltungsaufwand für Schulen und Verwaltung vermeidet.

Wir beantragen einen zeitnahen Bericht im zuständigen Ausschuss zu folgenden Fragen:

1.) Welche Ausgaben dürfen die Stuttgarter Schulen aus ihren jeweiligen Schulbudgets eigenständig tätigen und welche Grenzen bestehen dabei aufgrund gesetzlicher oder sonstiger zwingender Vorgaben?

2.) Welche zusätzlichen Einschränkungen, Prüf-, Nachweis- oder Genehmigungspflichten beruhen auf eigenen Regelungen oder Verfahrensvorgaben der Landeshauptstadt Stuttgart beziehungsweise des Schulverwaltungsamtes?

3.) In welchen Fällen ist vor einer Beschaffung eine Abstimmung oder Genehmigung durch das Schulverwaltungsamt erforderlich und welche Freigrenzen beziehungsweise Wertgrenzen gelten derzeit für die unterschiedlichen Schularten?

4.) Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Bewirtschaftung der Schulbudgets zu vereinfachen, den Entscheidungsspielraum der Schulleitungen innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens zu erweitern und unnötige Prüf- und Begründungsschleifen zu reduzieren?

5.) Anhand welcher konkreten Praxisbeispiele lässt sich verdeutlichen, welche Beschaffungen aus dem Schulbudget zulässig sind und welche nicht? In welchen Bereichen bestehen dabei Ermessens- oder Auslegungsspielräume für die Schulleitungen beziehungsweise den Schulträger?

Antragssteller: Anita von Brühl / Isabelle Weichselgartner / Dr. Klaus Nopper / Beate Bulle-Schmid / Bianka Durst

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (51,8 KiB)

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