Sondernutzungsgebühren


Anpassung

Interfraktioneller Antrag: Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 0427/2024 - betreffend Gebühren für Außengastronomie, Baustelleneinrichtungen und weitere Nutzungen des öffentlichen Raumes

Eine Erhöhung der Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart ist erforderlich, da die allgemeinen Kosten seit der letzten Erhöhung im Jahr 2016 deutlich gestiegen sind. Allerdings bedarf es einer verträglichen und planbaren Erhöhung, welche die Realität der Menschen berücksichtigt, die unseren öffentlichen Raum bespielen und ihn lebenswert machen. Wir befinden uns seit zwei Jahren in einer Rezession. Gerade in der Gastronomie, die zu einem großen Teil von den Gebühren betroffen ist, hat man das Vor-Corona-Niveau noch immer nicht erreicht.

Uns ist wichtig, dass es keine Unterschiede in der Gebührenanpassung gibt. Sie betreffen unterschiedliche Arten der Sondernutzung, die alle wertvoll für unsere Stadt sind. Niemand darf benachteiligt werden, insbesondere kleinere Nutzungen, die weiterhin mit Herausforderungen zu kämpfen haben. Durch einen gemeinsamen Antrag möchten wir das Zeichen setzen, dass uns eine lebenswerte Innenstadt wichtig ist.

Wir beantragen:

1.) Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung werden die Gebühren zum 1. Januar 2026 grundsätzlich um ca. 10% und nicht wie von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagen, um ca. 25% erhöht.

2.) Die Verwaltung legt dem Gemeinderat rechtzeitig vor den Doppelhaushaltsberatungen für die Jahre 2028/2029 eine neue Beschlussfassung vor, die eine Erhöhung der Gebühren um weitere mindestens 10% vorsieht.

Antragssteller: Alexander Kotz / Jürgen Sauer

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (47,8 KiB)

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