Ungerechtfertigte Doppelzahlung?


Bürgergeld

Anfrage: Gibt es in Stuttgart eine Doppelzahlung für Ernährung an ukrainische Flüchtlinge?

Mit großem Engagement setzen sich zahlreiche Stuttgarterinnen und Stuttgarter, Vereine und Organisationen sowie soziale Einrichtungen für eine gute Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine zu uns geflüchteten Menschen ein. Wir sind froh, dass den vom Krieg betroffenen Menschen hier ein temporäres sicheres und gutes Zuhause geboten werden kann.

Neben dem enormen ehrenamtlichen Einsatz investiert die Stadt aber auch viele Millionen an Steuergeldern für die Unterbringung von Geflüchteten. Trotz aller Notlage ist dabei wichtig, dass die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger korrekt und angemessen eingesetzt werden.

Die Stadt stellt den Menschen aus der Ukraine sowohl Unterkünfte zur Verfügung, welche über Küchen verfügen und damit zur Selbstversorgung geeignet sind, als auch solche ohne dezentrale Küchen (vor allem in Hotels), bei denen die Bewohner von externen Caterern bezahlt durch die Stadt versorgt werden.

Da alle Menschen aus der Ukraine sofort nach ihrer Registrierung in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld haben, bekommen sie 502 € monatlich. Dieser Regelsatz beinhaltet einen Anteil für Ernährung von ca. 170 € monatlich.

Bei der Auszahlung des Bürgergelds muss eigentlich beachtet werden, ob der Empfänger von der Stadt in Vollverpflegung verköstigt wird, was eine Reduzierung des Bürgergelds zur Folge haben müsste oder ob dieser sich selbst verpflegt (volle Auszahlung des Bürgergelds). Gemäß den Regelungen muss der Bürgergeldempfänger zudem vom Regelsatz weitere Leistungen wie Strom, Internet oder Hygieneartikel bestreiten. Diese Leistungen werden aber von Hotels, welche die Stadt angemietet hat, teilweise erbracht.

Die genaue Berechnung des auszuzahlenden Regelsatzes wird bei der Stadt aber anscheinend nicht immer angewendet, je nachdem, ob dem Geflüchteten das Bürgergeld über das Sozialamt oder über das Jobcenter ausbezahlt wird.

Für den sozialen Zusammenhalt ist es wichtig, dass es keine Unterschiede bei Bürgergeldempfängern gibt und bei jedem Empfänger die gleichen Maßstäbe angelegt werden.

Daher fragen wir,

wie die Stadt bei der Bürgergeldauszahlung an ukrainische Geflüchtete vorgeht und bitten um Beantwortung im Verwaltungsausschuss am 01.03.2023. Für den Fall, dass diese unkorrekte Ungleichbehandlung tatsächlich vorliegt, bitten wir um Darstellung des für die Stadt entstandenen Schadens und wie die Situation in Zukunft besser gehandhabt wird.

Antragssteller: Alexander Kotz / Beate Bulle-Schmid / Bianka Durst / Dr. Markus Reiners

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (190,9 KiB)

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