Videoüberwachung


Neues Landesgesetz

Videokamera überwacht einen Bereich

Antrag: Neues Landesgesetz, neue Chancen für Videoüberwachung in Stuttgart

Die CDU-Fraktion begrüßt die vom Landtag beschlossene Änderung des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg ausdrücklich. Sie eröffnet den Kommunen einen erweiterten und klar geregelten Handlungsspielraum für den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Für uns ist klar: Diese Gesetzesnovelle kommt zur richtigen Zeit. Stuttgart steht in zahlreichen Bereichen vor spürbaren sicherheitsrelevanten Herausforderungen – von wiederkehrendem Vandalismus über Sachbeschädigungen und Gewaltdelikte an einzelnen Brennpunkten bis hin zu massiven Problemen mit illegaler Müllentsorgung und Angriffen auf kommunale Beschäftigte. Wir sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf. Die Bürger erwarten zu Recht, dass die Stadt die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente konsequent nutzt, um Sicherheit zu gewährleisten und öffentliche Infrastruktur wirksam zu schützen.

Die Neuregelung schafft die Grundlage, Videoüberwachung gezielt dort einzusetzen, wo sie abschreckend wirkt, Gefahren frühzeitig erkennt und im Ernstfall eine effektive Aufklärung ermöglicht. Besonders bedeutsam ist, dass das Gesetz ausdrücklich auch den Einsatz moderner Technologien einschließlich KI-gestützter Systeme vorsieht. Intelligente Analyseverfahren können sicherheitsrelevante Situationen schneller identifizieren, Abläufe effizienter gestalten und Einsatzkräfte gezielter unterstützen. Richtig eingesetzt, kann diese Technologie die kommunale Sicherheitsarchitektur spürbar stärken und vorhandene Ressourcen sinnvoll ergänzen.

Vor diesem Hintergrund fordert die CDU-Fraktion die Verwaltung auf, dem Verwaltungsausschuss zeitnah einen umfassenden Bericht vorzulegen. Darin ist systematisch darzustellen, welche konkreten Möglichkeiten sich für die Landeshauptstadt Stuttgart aus der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg ergeben und in welchen Aufgabenfeldern diese genutzt werden können – etwa auf öffentlichen Plätzen, in Grünanlagen, an Verkehrsknotenpunkten, in Einrichtungen mit Publikumsverkehr, an Wertstoffhöfen, an besonders vandalismusanfälligen Standorten sowie im Umfeld sensibler kommunaler Infrastruktur. Zudem erwarten wir eine klare Benennung der Standorte, an denen die Verwaltung die Einführung oder Ausweitung von Videoüberwachung plant, einschließlich Zielsetzung, Priorisierung und Zeitplanung. Ebenso ist darzustellen, in welchen Bereichen KI-gestützte Videoanalyse konkret geprüft oder vorgesehen ist und welche finanziellen sowie organisatorischen Auswirkungen sich daraus ergeben.

Für die CDU-Fraktion steht fest: Sicherheit ist eine Kernaufgabe der Kommune. Die neue Rechtslage bietet Stuttgart die Chance, bestehende Probleme entschlossen anzugehen und Sicherheit sichtbar zu stärken. Dafür braucht der Gemeinderat eine transparente und belastbare Entscheidungsgrundlage. Stuttgart muss jetzt handeln.

Wir beantragen einen zeitnahen schriftlichen Bericht zu folgenden Punkten:

1.) Wie schätzt die Verwaltung die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg insgesamt ein?

2.) Darstellung der sich aus der Novellierung gegebenenfalls ergebenden neuen Handlungsmöglichkeiten für die Landeshauptstadt Stuttgart sowie Benennung sämtlicher städtischer Zuständigkeitsbereiche, in denen Videoüberwachung nach der neuen Rechtslage rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar wäre, insbesondere im öffentlichen Raum, in Grünanlagen, an Verkehrsknotenpunkten, in Einrichtungen mit Publikumsverkehr, an Wertstoffhöfen, an vandalismusanfälligen Standorten sowie im Umfeld sensibler kommunaler Infrastruktur.

3.) Konkrete Darstellung der Umsetzungsplanung der Verwaltung, einschließlich Benennung geplanter Standorte für Neuinstallation oder Ausweitung von Videoüberwachung, Zielsetzung, Priorisierung und Zeitplanung sowie Angabe, in welchen Anwendungsfeldern der Einsatz KI-gestützter Videoanalyse geprüft oder vorgesehen ist und welchen operativen Mehrwert sich die Verwaltung hiervon verspricht.

4.) Übersicht der finanziellen, personellen und organisatorischen Auswirkungen einschließlich Investitions- und Betriebskosten sowie Einordnung in ein gesamtstädtisches Sicherheitskonzept.

Antragssteller: Alexander Kotz / Dr. Markus Reiners / Jürgen Sauer / Anita von Brühl

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Hier finden Sie den Antrag zum Downloaden:

Antrag als PDF (51,3 KiB)

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