Wasserversorgung
Grundgedanke gewahrt
Credits Bild: Netze BW GmbH
Amtsblatt: 43/2022
Zukunft Wasser: Grundgedanke gewahrt!
Im Jahr 2010 hat der Gemeinderat – nach einem Bürgerbegehren – mit großer Mehrheit eine Rekommunalisierung der Wasserversorgung beschlossen. Bisher konnte im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren mit der "Netze BW Wasser GmbH" keine Einigung erzielt werden. Streitpunkte sind zum einen der Rückgabeanspruch und zum andern der Kaufpreis. Das Verfahren befindet sich noch in erster Instanz; eine Beilegung des Rechtsstreits ist erst in einigen Jahren zu erwarten.
In den letzten Tagen wurde dem Gemeinderat eine außergerichtliche Einigung vorgelegt, die ein verbrieftes Ziel der Rückgewinnung der Wasserversorgung in die öffentliche Hand vorsieht. Wir als CDU können diesem Vorschlag aus folgenden Gründen zustimmen: Erstens, der Grundgedanke der Sicherstellung des öffentlichen Einflusses wird weiterhin gewahrt. Zweitens im Falle von Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse der öffentlichen Hand – bei der "Netze BW GmbH" – besteht die Möglichkeit, dass die Stadt eine Kaufoption zieht. Drittens erhält die Stadt zwei von sechs Sitzen im Aufsichtsrat bei der "Netze BW Wasser GmbH" und zudem einen Geschäftsanteil in Höhe von einem Prozent. Viertens, der Wasserpreis soll dauerhaft nach einer mit der Landeskartellbehörde gefundenen Preisobergrenzenformel festgelegt werden.
In Anbetracht, dass sich die Verhandlungen voraussichtlich noch Jahre hinziehen werden und der Ausgang ungewiss ist, halten wir die mögliche gütliche Einigung über einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren mit den oben genannten Rechten für eine kooperative Lösung. Damit wird zum einen das Versäumnis über die fehlende Endschaftsklausel für die Konzession im Sinne der Stadt korrigiert. Zum anderen ist nach der Vertragslaufzeit gesichert, dass ein Übertrag des Eigentums an die Stadt erfolgt. Damit kommt diese Variante gegenüber einem ungewissen Rechtsstreit dem Zielbeschluss von 2010 am nächsten.
Wir sind zudem der Meinung, dass sich die Situation um die EnBW gegenüber 2010 wesentlich verändert hat, die Aktienbeteiligung ist überwiegend in Besitz der öffentlichen Hand. Die Angst vor einer Privatisierung droht nicht, dies führt dazu, dass eine Neubewertung erforderlich ist.
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