Weinbau stärken
Naturschutz vs. Kuturlandschaft

Amtsblatt 12/2026
Weinbau erhält Kulturlandschaft
Vor dem Hintergrund der geltenden Landschaftsschutzverordnung für die „Wein- und Obstbaulandschaft Württemberg und Götzenberg“ wird deutlich, dass der Schutz dieser einzigartigen Kulturlandschaft untrennbar mit dem Fortbestand der dort wirtschaftenden Obst- und Weinbaubetriebe verbunden ist. Die Landschaft, die heute geschützt werden soll, existiert überhaupt nur, weil sie seit Generationen von Menschen bewirtschaftet und gepflegt wird.
Wie eng dieser Zusammenhang ist, zeigt sich besonders dann, wenn ein Betrieb aufgeben muss: Streuobstwiesen und Weinberge werden nicht mehr gepflegt, Flächen verwildern und das typische Landschaftsbild geht Stück für Stück verloren. Landschaftsschutz kann daher nicht gegen die Betriebe, sondern nur gemeinsam mit ihnen gelingen.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion Stuttgart ist deshalb der Auffassung, dass die bestehenden rechtlichen Spielräume konsequent im Sinne des Erhalts dieser Betriebe genutzt werden müssen. Die geltenden Regelungen bieten bereits heute die notwendige Flexibilität, um auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren, ohne den eigentlichen Schutzzweck der Landschaft infrage zu stellen.
In der Praxis stehen viele Obst- und Weinbaubetriebe zunehmend unter Druck und sind auf zusätzliche Einnahmequellen angewiesen. Ein Winzer, der Weinproben anbietet, oder ein Obstbaubetrieb mit Hofladen oder kleinem Café sichert damit häufig erst seine wirtschaftliche Grundlage. Werden solche Vorhaben zu restriktiv behandelt, kann dies langfristig zur Aufgabe des Betriebs führen – mit negativen Folgen für die gesamte Kulturlandschaft.
Ähnliches gilt für notwendige bauliche Maßnahmen, etwa eine Lagerhalle für die Ernte oder Unterstände für Maschinen. Werden solche Investitionen ermöglicht, stärken sie den Betrieb und sichern die Bewirtschaftung der Flächen langfristig.
Vor diesem Hintergrund ist auch ein regionaler Vergleich notwendig. Wenn vergleichbare Vorhaben in Nachbarkommunen genehmigt werden, in Stuttgart jedoch nicht, entstehen Wettbewerbsnachteile für die heimischen Betriebe. Ziel muss es daher sein, die Genehmigungspraxis transparenter zu machen und so weiterzuentwickeln, dass sowohl der Naturschutz als auch die wirtschaftliche Zukunft der Obst- und Weinbaubetriebe dauerhaft gesichert werden.
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